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Magdeburg/Neu Olvenstedt. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Andreas Brakmann wird es keine Hauptverhandlung wegen Untreue geben. Das berichtet die Magdeburger Volksstimme. Das Landgericht Magdeburg habe ein Verfahren abgelehnt. Begründung: kein hinreichender Tatverdacht.

Andreas Brakmann habe zwar das stadteigene Klinikum aus den roten Zahlen geholt. Vor allem aus dem eigenen Haus seien ihm aber verschwenderischer Umgang und Untreue mit Klinikgeldern vorgeworfen worden, schreibt das Blatt. Es sei dabei um Dienstreisen, Bilderkäufe, Einladungen gegangen. Brakmann habe in der folgenden heftigen Diskussion immer wieder seine Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft habe einen Anfangsverdacht gesehen, ermittelt und im Frühjahr 2013 Anklage erhoben. Der Vorwurf lautete auf Veruntreuung von Klinikgeldern in 61 Fällen mit einer Gesamtsumme von rund 200000 Euro.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts, so der Bericht der Zeitung, habe die Anklage gegen Brakmann nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da er nach Meinung des Gerichts weder seine rechtlichen Befugnisse als Geschäftsführer missbraucht noch seine Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Klinikums verletzt habe. Zudem könne ihm auch vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden – in diesem Fall die letzte Instanz.

Andreas Brakmann ist seit Frühjahr 2013 Geschäftsführer des Zentralklinikums Suhl.

Oldenburg. Das Evangelische Krankenhaus in Oldenburg hat sich von seinem kaufmännischen Vorstand Thomas Kempe getrennt. Interimsmanager Armin Sülberg übernimmt die Position.

Thomas Kempe arbeitete seit 1997 als Vorstand des Krankenhauses. Der Osnabrücker Unternehmensberater Armin Sülberg war im August dieses Jahres als Unterstützung geholt worden. Zu diesem Zeitpunkt war klar geworden, in welchen finanziellen Schwierigkeiten sich das Krankenhaus befand. Das Jahr 2012 war mit einem Verlust in Höhe von 8,4 Mio. Euro abgeschlossen worden. Die Stiftung der Evangelischen Kirche gewährte ein Darlehen von 7 Mio. Euro für dieses und das kommende Jahr. Die Mitarbeiter sind bereit zu einer Staffelung der Sonderzahlungen.

Weißenfels. Neuer Geschäftsführer des Asklepios-Krankenhauses Weißenfels ist Joachim Kröger. Kröger war bis Ende vergangenen Jahres als Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel tätig.

Tübingen. Vor dem Landgericht Tübingen hat der Landkreis Calw einen Etappensieg errungen. Der Verband Deutscher Privatkliniken BDPK hatte gegen einen Beschluss des Landkreistages geklagt, bis 2016 das Defizit der Kreiskliniken Calw in Höhe von sechs Mio. Euro auszugleichen. Geklärt werden sollte dabei die Frage, ob die öffentliche Hand Defizite kommunaler Krankenhäuser ausgleichen darf – ein Musterprozess, der Bedeutung für die ganze Krankenhauslandschaft in Deutschland hat.

Die Privatkliniken sehen in der finanziellen Stützung kommunaler Häuser einen Verstoß gegen EU-Recht, da beide Kliniken des Landkreises keine Krankenhaussonderaufgaben erfüllten. Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat dagegen davor gewarnt, hier EU-Recht anzuwenden und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, da die EU hier keinerlei Kompetenzen für eine Entscheidung habe. Ein vom IVKK in Auftrag gegebenes, umfangreiches Gutachten des Staats- und Europarechtlers Volker Epping untermauert diese Position inzwischen.

Danach ist die ortsnahe Krankenhausversorgung Teil der Daseinsvorsorg für die Bürger. Der IVKK strebt eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht an. Es stelle sich die Frage, ob der Betrieb gewinnorientierter Privatkliniken überhaupt vom Grundgesetz gestützt ist.

Die Richter der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen erklärten, sie hielten die Klage der Privatkrankenhäuser für unbegründet. Für sie war offensichtlich der Unterschied zwischen privat geführten und kommunalen Kliniken eindeutig: Die privaten Träger könnten einen Klinikstandort einfach aufgeben, wenn er sich für sie nicht mehr rentiere, die kommunalen Träger dagegen müssten eine Flächen deckende Gesundheitsversorgung garantieren, auch wenn ein Krankenhaus rote Zahlen schreibe. Damit seien kommunale Krankenhäuser Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und der Staat, in diesem Fall die Kommunen und Landkreise, dürfe seine Häuser finanziell unterstützen.

Ein erster Erfolg für die kommunalen Häuser und ihre Träger, den der kleine Landkreis hier für alle kommunalen Häuser errungen hat, aber sicher noch nicht das Ende des Rechtsstreits. Falls das Gericht zu Gunsten des Landkreises entscheidet, was signalisiert wurde, werden die Privaten die nächste Instanz anrufen. Am 23. Dezember soll das Urteil ergehen.

Der IVKK begleitet diesen nicht nur für die kommunalen Krankenhäuser wesentlichen Fall von Anfang an und wird dies weiter tun. Das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten ist eindeutig und stärkt massiv die Seite der kommunalen Träger und Krankenhäuser. In einer gut besuchten Pressekonferenz hatte der Vorstand das brisante Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die entsprechende Pressemitteilung unter www.ivkk.de sowie eine Kurfassung des Gutachtens im internen Mitgliederberich der Homepage.

Berlin. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält für die Krankenhäuser etliche Enttäuschungen. So fehlt darin völlig das brisante Thema Investitionsfinanzierung. Dem Medizinischen Dienst sollen die Krankenhäuser für unangemeldete Kontrollen die Türen weit öffnen. Er soll überprüfen dürfen, ob die Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualitätssicherung eingehalten werden. Insgesamt will die Koalition eine Qualitätsoffensive für die stationäre Versorgung starten und Qualität soll als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt werden.

Neben dem bisher schon zuständigen Aqua-Institut soll es ein weiteres Qualitätsinstitut geben, das Sektor übergreifend Routinedaten sammelt, auswertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht.

Die Qualitätsberichte sollen für die Patienten verständlicher werden. Auch hier soll der GBA entsprechende Vorgaben machen, wie überhaupt dem GBA viele neue Aufgaben durch den Koalitionsvertrag zufallen.

Positiv ist, dass mit Mehrleistungsabschlägen differenzierter umgegangen werden soll. Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität können davon ausgenommen werden und für besondere Qualität sogar Zuschläge erteilt werden. Bei unterdurchschnittlicher Qualität gibt es Abschläge.

Der Einstieg in Selektivverträge beginnt damit, dass der GBA vier planbare Leistungen auswählen soll, bei denen die Krankenkassen modellhaft ab 2015 bis 2018 Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern abschließen dürfen. Die Kriterien für diese Verträge sollen auf Landesebene von den Kassen einheitlich und gemeinsam festgelegt werden.

Bisher schon vorhanden, aber kaum praktikabel, sollen nun die Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser zu vereinbaren, gesetzlich konkretisiert werden. Die Kriterien dafür wird – welche Überraschung – der GBA festlegen.
Sorgenkind der Krankenhäuser: Notfallversorgung. Hier bleibt der Sicherstellungsauftrag bei den KVen, sie und die Krankenhäuser sollen aber regelhaft in diesem Bereich kooperieren. Zur Vergütung ist da noch nichts gesagt.

Für die Vergütung von Hochkostenfällen der Universitätskliniken und Krankenhäuser der Maximalversorgung soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bis Ende 2014 eine spezielle Vergütungsform entwickeln und auch Leistungen der Hochschulambulanzen sollen "angemessen" bezahlt werden.

Wer an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116 b SGB V) teilnehmen möchte, muss bestimmte Qualitätsnachweise erbringen. Welche, legt der - GBA fest.

Eine Krankenhausreform wird es wohl geben. Die Eckpunkte dafür wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende nächsten Jahres festlegen.

Der Grundsatz der Tarifeinheit wird festgeschrieben – hier geht es nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip – eine schmerzliche Festlegung für den Marburger Bund.

Was alle Gesundheitsanbieter treffen wird: Die Koalition rechnet ab 2015 mit weniger Einnahmen des Gesundheitsfonds und will daher vor allem die Ausgaben im Blick behalten. Sie wird vermutlich selbst auch für weniger Einnahmen sorgen, denn der Steuerzuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro, der ursprünglich festgeschrieben werden sollte, spielt im endgültigen Koalitionspapier keine Rolle mehr. Man kann vermuten, dass die Koalitionäre ihn mit in die Gegenrechnung der Segnungen in Höhe von 23 Mrd. Euro, die sie verteilen wollen, als Verfügungsmasse aufgenommen hat.

Insgesamt gesehen bleiben die wenigen Seiten zum Thema Krankenhaus in vielen Teilen lückenhaft, oft vage und vielfach von der möglichen Umsetzung her aus Sicht der Praxis schlecht nachvollziehbar. Einige positive Signale gibt es dennoch. Dazu gehört, dass die Schwachstellen der Berechnung des Orientierungswertes offenbar erkannt wurden.





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