SKIP TO CONTENT

Nachricht

Essen. Mit einem interessanten Ergebnis wartete das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung RWI auf: Das Gutachten zu den Ursachen unterschiedlicher Landesbasisfallwerter (LBFW) zeigte, dass mindestens für zwei Drittel der Unterschiede in der Höhe zwar historisch gewachsen, aber ökonomisch nicht begründbar sind.

Das Ergebnis wird sicher in den Krankenhäusern der Bundesländer mit Genugtuung aufgenommen werden, die unter dem Bundesdurchschnitt liegen und die schon immer darauf verwiesen haben, dass gleich Leistungen auch zu vergleichbaren Preisen abgerechnet werden müssen. Sie fordern seit Langem eine Vereinheitlichung – aus ihrer Sicht eine Anhebung ihrer Fallwerte auf den Bundesdurchschnitt.

Auch in der Koalitionsvereinbarung wird ausgeführt, dass sich bestimmte Unterschiede in den Landesbasisfallwerten nicht durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen lassen und daher aufgehoben werden sollen. Die geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll daher auf der Basis des Gutachtens Eckpunkte erarbeiten, die Anfang 2016 in Kraft treten.

Das Gutachten betont auch, dass das Thema Landesbasisfallwerte in engem Zusammenhang mit der grundsätzlichen Reform der Krankenhausfinanzierung sowie einer Zuordnung von Verantwortlichkeiten steht. Die Forderung nach Anhebung der LBFW sei nicht völlig losgelöst vom investiven Bereich. Das bedeutet, dass eine Konvergenz auf den Bundesdurchschnitt auch eine Konvergenz in der Höhe der Fördermittel nahe lege.
Das Gutachten unter www.bmg.bund.de

Berlin. Zum 1. Januar 2014 treten im Bereich Gesundheit und Pflege einige Änderungen in Kraft, teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit. Dazu gehören:

• Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters, das die Ausbildung zum Rettungsassistenten grundlegend modernisiert und aktuellen Anforderungen anpasst

• die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes, die vor allem Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe betrifft, die ihre Qualifikationen im Ausland (EU- und Drittstaaten) erworben haben und ihren Beruf in Deutschland ausüben wolle

• eine ab 1. Januar 2014 wirksam werdende Regelung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, wonach Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung geholfen werden kann, indem vollstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet werden, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind

• eine Null beim steuerfinanzierten Sozialausgleich durch die Annahme der Bundesregierung, dass die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 199,6 Mrd. Euro im Jahr 2014 durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Durchschnitt vollständig gedeckt werden

• die Festlegung der Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung – danach steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2014 auf 53.550 Euro. (2013: 52.200 Euro);die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einer privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert waren, steigt auf 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro); die Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro), bzw. monatlich 4.050 Euro (2013: 3.937,50 Euro); die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, erhöht sich auf monatlich 2,765 Euro (2013: 2.695 Euro). Die genannten Rechengrößen gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.

Hannover. In Niedersachsen haben sich die Krankenkassen und die Landeskrankenhausgesellschaft auf einen Landesbasisfallwert geeignet. Danach soll die durchschnittliche Vergütung je Patient 3.117 Euro betragen (derzeit 3.016). Der entsprechende Antrag soll noch im Dezember im Gesundheitsministerium geprüft und genehmigt werden, so dass dann gleich ab dem 1. Januar mit dem neuen Wert abgerechnet werden kann.

Neu-Isenburg/Wiesbaden. Die neue schwarz-grüne Landesregierung in Hessen will laut Koalitionsvertrag das Landeskrankenhausgesetz überarbeiten. Weiterentwickelt werden soll der Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. In diesem Rahmen wollen die Koalitionäre evaluieren lassen, welche Maßnahmen bisher welche Wirkungen entfaltet haben. Gestärkt werden soll die Kooperation vor allem auch der ambulanten Leistungserbringer. Ein Zusammenschluss kommunaler Krankenhäuser steht nach wie vor auf dem Plan. Die neue Regierung will außerdem in einem Sonderinvestitionsprogramm einen Übergang von der Einzelförderung auf eine Pauschalförderung gestalten.

Stärkere Vernetzung steht ebenfalls auf der Agenda. So will man die regionalen Gesundheitskonferenzen zu "regionalen Sektor übergreifenden Versorgungskonferenzen weiter entwickeln.

Wer das Gesundheitsressort übernimmt, ist bisher nicht bekannt. Es wird in CDU-Hand bleiben, aber der amtierende und künftige Ministerpräsident Volker Bouffier will Personalentscheidungen erst bis Mitte Januar treffen.

Stuttgart. Erfolgsmeldung aus Baden-Württemberg: Der Investitionsstau bei Bauprojekten von Kliniken wird kleiner. Er beträgt nur noch 750 Millionen Euro, sagte der Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zufolge. Beim Antritt der grün-roten Landesregierung habe er bei 1,3 Milliarden Euro gelegen, so Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD). Das Land habe das Volumen seines Förderprogramms zum Krankenhausbau um 35 Prozent auf 250 Millionen Euro heraufgesetzt. So viel soll auch 2014 ausgeschüttet werden. Damit könnten Vorhaben an 19 Kliniken im Südwesten begonnen oder weitergeführt werden.

Daneben schütte das Land eine Pauschalförderung aus. In den Jahren 2013/14 schieße es den Krankenhäusern insgesamt 800 Millionen Euro zu.

Gefördert werden u.a. mit 110 Millionen Euro der Neubau des Diakonie-Klinikums in Schwäbisch Hall. 65 Millionen fließen ins Klinikum Stuttgart für die Umstrukturierung von Pflegestationen, die Vorbereitung eines Neubaus der Strahlentherapie und die Energiezentrale sowie einen zentraler Neubau. 47 Millionen Euro erhält das St. Elisabeth Krankenhaus in Ravensburg, das abschnittsweise saniert wird.

Auch die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) räume ein, dass sich die Finanzierung von Bauprojekten verbessert habe. Laut BWKG beträgt der Investitionsstau in den Kliniken 800 Millionen Euro. Sie fordert, die Mittel weiter zu erhöhen.





SKIP TO TOP