Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK), versteht sich als unmittelbare Vertretung der operativ-betriebswirtschaftlich verantwortlichen Organe (Geschäftsführung, Vorstand o.ä.) kommunaler Krankenhäuser. Der IVKK nimmt damit eine bundesweit einzigartige Stellung ein, in Ergänzung zur Vertretung der Eigentümer/Träger über die kommunalen Spitzenverbände.
Der IVKK ist Dienstleister für seine Mitglieder im Hinblick auf die Beobachtung und Analyse und Gestaltung relevanter gesundheitspolitischer Prozesse und verbindet die Mitgliedsunternehmen mit Entscheidern in Parlament, Ministerien und Wirtschaft.
Er trägt mit seiner Arbeit dazu bei, die herausragende Leistung kommunaler Krankenhäuser für das Krankenhauswesen in Deutschland angemessen zu würdigen und zu erhalten.
Die Mitgliederversammlung des IVKK hat folgende Positionen (PDF) verabschiedet.
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