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Etappensieg der Kommunalen vor Gericht

Tübingen. Vor dem Landgericht Tübingen hat der Landkreis Calw einen Etappensieg errungen. Der Verband Deutscher Privatkliniken BDPK hatte gegen einen Beschluss des Landkreistages geklagt, bis 2016 das Defizit der Kreiskliniken Calw in Höhe von sechs Mio. Euro auszugleichen. Geklärt werden sollte dabei die Frage, ob die öffentliche Hand Defizite kommunaler Krankenhäuser ausgleichen darf – ein Musterprozess, der Bedeutung für die ganze Krankenhauslandschaft in Deutschland hat.

Die Privatkliniken sehen in der finanziellen Stützung kommunaler Häuser einen Verstoß gegen EU-Recht, da beide Kliniken des Landkreises keine Krankenhaussonderaufgaben erfüllten. Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat dagegen davor gewarnt, hier EU-Recht anzuwenden und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, da die EU hier keinerlei Kompetenzen für eine Entscheidung habe. Ein vom IVKK in Auftrag gegebenes, umfangreiches Gutachten des Staats- und Europarechtlers Volker Epping untermauert diese Position inzwischen.

Danach ist die ortsnahe Krankenhausversorgung Teil der Daseinsvorsorg für die Bürger. Der IVKK strebt eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht an. Es stelle sich die Frage, ob der Betrieb gewinnorientierter Privatkliniken überhaupt vom Grundgesetz gestützt ist.

Die Richter der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen erklärten, sie hielten die Klage der Privatkrankenhäuser für unbegründet. Für sie war offensichtlich der Unterschied zwischen privat geführten und kommunalen Kliniken eindeutig: Die privaten Träger könnten einen Klinikstandort einfach aufgeben, wenn er sich für sie nicht mehr rentiere, die kommunalen Träger dagegen müssten eine Flächen deckende Gesundheitsversorgung garantieren, auch wenn ein Krankenhaus rote Zahlen schreibe. Damit seien kommunale Krankenhäuser Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und der Staat, in diesem Fall die Kommunen und Landkreise, dürfe seine Häuser finanziell unterstützen.

Ein erster Erfolg für die kommunalen Häuser und ihre Träger, den der kleine Landkreis hier für alle kommunalen Häuser errungen hat, aber sicher noch nicht das Ende des Rechtsstreits. Falls das Gericht zu Gunsten des Landkreises entscheidet, was signalisiert wurde, werden die Privaten die nächste Instanz anrufen. Am 23. Dezember soll das Urteil ergehen.

Der IVKK begleitet diesen nicht nur für die kommunalen Krankenhäuser wesentlichen Fall von Anfang an und wird dies weiter tun. Das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten ist eindeutig und stärkt massiv die Seite der kommunalen Träger und Krankenhäuser. In einer gut besuchten Pressekonferenz hatte der Vorstand das brisante Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die entsprechende Pressemitteilung unter www.ivkk.de sowie eine Kurfassung des Gutachtens im internen Mitgliederberich der Homepage.





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