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Nachricht

Berlin. Die Prognose des Schätzerkreises zur finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr fiel erneut äußerst positiv aus: Die Kassen können danach mit einem weiteren Plus rechnen. Das teilte das Bundesversicherungsamt mit. Für 2014 werden die Einnahmen des Fonds danach auf 202,2 Mrd. Euro anwachsen. Hier sind sich der Schätzerkreis – Bundesversicherungsanstalt, Bundesgesundheitsministerium und der GKV-Spitzenverband - einig. Was die Ausgaben betrifft, gehen erstmals die Schätzungen auseinander. Während BMG und BVA von Ausgaben in Höhe von 199,6 Mrd. Euro ausgehen, rechnen die Kassen mit 201,1 Mrd. Euro.
Für dieses Jahr zeichnet sich im Gesundheitsfonds ein Überschuss von 200 Mio. Euro ab. Die Einnahmen werden voraussichtlich 192,2 Milliarden Euro, die Überweisungen an die Krankenkassen 192 Milliarden Euro betragen. Bei den Ausgaben rechnet man mit 189,1 Milliarden Euro, die Kassen rechnen ihrerseits allerdings mit 190 Milliarden Euro.

Berlin. Zur Verkündung des Orientierungswertes für die Krankenhäuser in Höhe von 2,02 Prozent erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum: "Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Wert misst die tatsächliche Kostenentwicklung in den Krankenhäusern nicht richtig. Diese ist deutlich höher als die 2,02 Prozent, die das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Die tatsächlichen Kosten der Tarifabschlüsse und insbesondere die Preissteigerungen, mit denen die Krankenhäuser konfrontiert sind, sind viel höher."
Ursächlich für die Messfehler seien die unzulänglichen Informationsquellen und Statistiken, auf die das Statistische Bundesamt zurückgreife. Das Amt selbst habe bestätigt, dass diese nicht krankenhausspezifisch seien. So würden z. B. nicht die Zuwächse der krankenhausspezifischen Haftpflichtversicherungsprämien erfasst, sondern die Prämienentwicklung in der privaten Haftpflichtversicherung. Ebenfalls nicht zutreffend erfasst würden die Kostensteigerungen durch die EEG-Umlage. Diese verteuere die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern inzwischen um eine viertel Milliarde Euro. Bei den Personalkosten seien Arbeitszeitausgleiche und urlaubsbedingte Mehrkosten nicht ausreichend erfasst worden.
Das zeige erneut die Notwendigkeit, die Methodik zur Erfassung der Kosten der Krankenhäuser durch das Statistische Bundesamt zu verbessern. Die DKG habe dazu Vorschläge gemacht. Die Bundesregierung müsse dem Statistischen Bundesamt auch die entsprechenden personellen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Baum verwies darauf, dass der Preisanpassungsspielraum für die Krankenhausleistungen im Jahr 2014 auf der Bundesebene aus dem Abgleich von Orientierungswert und Grundlohnrate gebildet wird. Nachdem die Grundlohnrate höher als der Orientierungswert ist, kommt diese zum Tragen. Damit hat der unzulänglich ermittelte Orientierungswert für das Jahr 2014 auf die Finanzierung der Krankenhäuser keine Auswirkung.

Köln. Im Streit um die Entgelte ausgegründeter Privatkliniken hat das Bundesverfassungsgericht die Klage des Helios-Konzerns nicht angenommen. Helios wollte gegen eine gesetzliche Regelung klagen, nach der auch für ausgegründete Privatkliniken die Preisbestimmungen des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung gelten. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar vorigen Jahres.
Die ausgegründeten Privatkliniken – meist auf dem Krankenhausgelände – hatten zuvor für die Behandlung von Privatpatienten höhere Preise abgerechnet. Das war der PKV ein Dorn im Auge. Sie hatte geklagt, war aber 2011 vor dem Bundesgerichtshof unterlegen. Der hatte entschieden, dass das Krankenhausentgeltgesetz für die Ausgründungen keine Geltung habe. Als Reaktion darauf beschloss die damalige Regierungskoalition eine Gesetzesänderung, in der Helios aber einen Verstoß gegen Grundrechte sah.
Die Verfassungsrichter urteilten aber, es liege keine Verletzung der Verfassungsrechte vor. Das Ziel, Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz zu gewähren, stelle ein im Rahmen der Berufsfreiheit beachtliches Allgemeininteresse dar.

Essen. Nordrhein-Westfalen fördert derzeit 30 Projekte in den Bereichen Telematik und Telemedizin mit insgesamt 25 Millionen Euro. Wie Mathias Redders, Leiter des Referats Gesundheitswirtschaft, Telematik im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium, auf der Fachtagung IT-Trends Medizin/Health Telematics in Essen berichtete, sind darunter 14 Projekte der Telemedizin – von insgesamt 60 Telemedizin-Projekten in NRW. Allerdings handle es sich bei diesen Projekten, fast ausschließlich um Insellösungen. Das sei ein Problem, ebenso wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die widersprüchlichen Forschungsergebnisse. Nach wie vor gebe es auch nur wenig Akzeptanz bei den Ärzten.

Celle. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat den Grundstein für den Neubau des Allgemeinen Krankenhauses Celle (AKH) gelegt. „Der gesamte erste Bauabschnitt wird vom Land mit rund 30,3 Millionen Euro gefördert und wir wissen, dass dieses sehr gut investiertes Geld ist", erklärte sie.

Cornelia Rundt lobte, dass in Celle schon seit 2010 zwei Standorte fusioniert sind: das katholische Krankenhaus St. Joseph Stift und das AKH gingen nicht nur gesellschaftsrechtlich zusammen, sondern auch räumlich. Rundt: „Die stationäre Krankenhausversorgung ist im gesamten Landkreis Celle nun auf einen Standort konzentriert. Wir halten Ihren Weg in Niedersachsen für zukunftsweisend und wollen von Landesseite alles dafür tun, die sinnvollen Strukturen in Ihrem Klinikverbund weiterhin zu unterstützen und fit für die Zukunft zu machen."
Im Frühjahr 2016 sollen in dem neuen Gebäudekomplex die ersten Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Die Versorgung soll dann in sieben neuen OP-Sälen, 28 neuen Betten für die Intensivmedizin sowie zwei neuen und hochmodernen Bettenstationen gewährleistet werden. Das AKH ist eines der größten Akutkrankenhäuser Niedersachsens mit insgesamt 663 Betten.





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