SKIP TO CONTENT

Nachricht

Einladung zur Pressekonferenz am Donnerstag, den 14. November 2013 um 11 Uhr im Langenbeck-Virchow-Haus 

Die Krankenkausversorgung, Europa und der Wettbewerb - Probleme und Perspektiven für deutsche Krankenhäuser 

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Finanzhilfe für ein kleines Krankenhaus hat sich ein Streit entzündet, der zu einem Flächenbrand werden könnte. Kommunen greifen ihren klammen Krankenhäusern finanziell unter die Arme. Darf das sein? Ist das eine Wettbewerbsverzerrung? Wer entscheidet das – der europäische Gerichtshof in Brüssel oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe? Dürfte der EUGH das überhaupt entscheiden?

Diese Fragen sind heftig umstritten und ihre Beantwortung auf die eine oder andere Weise wird weit reichende Folgen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland haben.

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat aus diesem Grund bei Univ.-Prof. Dr. iur. Volker Epping, Staats- und Europarechtler an der Leibnitz Universität Hannover, eine Studie in Auftrag gegeben, die wir Ihnen in einer Pressekonferenz vorstellen möchten.

Der aktuelle Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf den schon lange schwelenden Konflikt der Privaten mit den kommunalen Kliniken. Die Studie zeigt jedoch: Das Problem ist deutlich weitreichender und betrifft die Struktur der Krankenhauslandschaft in Deutschland grundsätzlich.

Die Politik hat mit gesetzlichen Regelungen über die Jahre diese Situation herbeigeführt, ohne die Folgen für die Krankenhausversorgung zu bedenken. Jetzt ist eine Grundsatzentscheidung fällig. Fällt sie nicht, wäre das fatal – vor allem für die Patienten.

Wir hoffen, Sie am Donnerstag, dem 14. November, um 11.00 Uhr im 

Langenbeck-Virchow-Haus in der
Luisenstraße
58/59 in 10117 Berlin
(Raum August Bier, 4. OG) 

begrüßen zu können.

Wir bitten Sie, sich für die Pressekonferenz per E-Mail (graf@ivkk.de) oder per Fax 030 400 54 101 anzumelden. 

Für Rückfragen  der Redaktionen: 

Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V.  │ IVKK e.V.
Geschäftsführer: Dr. Uwe Alschner 

E-Mail: berlin@ivkk.de 

Berlin. Die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung laufen. Das wird auch von Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen genutzt, um sich mit Forderungen zu positionieren. Dass eine Krankenhausreform kommen wird, scheint klar zu sein. Doch wie soll sie aussehen?

Der GKV-Spitzenverband fordert in „14 Positionen für 2014" u.a. die Möglichkeit, Direktverträge mit Krankenhäusern abschließen und Leistungen in bestimmten Regionen ausschreiben zu können. Die altbekannte Forderung nach finanziellen Sanktionen für als fehlerhaft festgestellte Krankenhausrechnungen ist ebenso dabei, wie die Absenkung der Landesbasisfallwerte mit dem Ziel, angeblich „überhitzte Mengenausweitungen" zu verhindern.

Neu ist die direkte Forderung, Krankenhäuser zu schließen, die „nicht bedarfsnotwendig" sind – gemeint sind vor allem kleine Häuser in Ballungszenten. Natürlich wissen auch die Kassen, dass nur der jeweilige Träger ein Haus schließen kann. Daher werden so genannte Marktaustrittshilfen vorgeschlagen – finanziert aus Mehrleistungsabschlägen. Wiederholt wird die Forderung, die Vergütung der Krankenhausleistungen an die Qualität zu koppeln. Dafür müssten aber mehr Qualitätsindikatoren entwickelt werden.

Berlin. "Die Vorschläge der Krankenkassen würden die Möglichkeiten der Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Patienten verschlechtern, noch mehr Krankenhäuser in die roten Zahlen treiben und den Rationalisierungsdruck zu Lasten der Beschäftigten in den Krankenhäusern weiter erhöhen. Das erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum zu den "14 Positionen des GKV-Spitzenverbandes zur Krankenhausreform 2014".
Mit den vom GKV-Spitzenverband propagierten Selektivverträgen würden die heute über die Krankenhausplanung der Länder gewährleistete und demokratisch legitimierte Flächen deckende Versorgung von den Kassen jederzeit unterlaufen werden können, so Baum. Die schlechten Erfahrungen bei der Genehmigung von Leistungen für die Patienten machten deutlich, dass Entscheidungen über Behandlungsmöglichkeiten in Krankenhäusern nicht den Krankenkassen überlassen werden dürften. Dies würde die Wahlfreiheiten für Patienten und einweisende Ärzte massiv beschneiden.
Auch die Vorschläge zur Finanzierung der Leistungen der Krankenhäuser seien nicht akzeptabel. Die Krankenhäuser böten 1,1 Millionen Beschäftigten qualifizierte und hochwertige Arbeitsplätze. Es sei inzwischen allgemein anerkannt, dass die Leistungen der im Pflege- und Gesundheitsdienst Beschäftigten auch über die Vergütungen Anerkennung finden und deshalb so refinanziert werden müssten, dass der seit Jahren anhaltende Rationalisierungsdruck nicht noch weiter verschärft werde. Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur Finanzierung der Krankenhausleistungen würden genau das Gegenteil bewirken und den Rationalisierungsdruck verschärfen. Ein Anstieg der Behandlungsfälle würde zur noch schärferen Vergütungsabsenkung für alle Krankenhäuser führen. Das Morbiditätsrisiko, für das die Krankenversicherung zuständig ist, würde noch stärker auf die Krankenhäuser verlagert.
Baum: „Das Konzept der DKG für die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung sieht dagegen vor, dass die jährliche Vergütungsanpassung die Deckung der betriebsnotwendigen Kosten gewährleistet und dass ein Anstieg der Leistungen nicht länger zur Absenkung von Vergütungen zu Lasten aller Krankenhäuser führt."
Der DKG-Chef wandte sich auch gegen die Behauptung des GKV-Spitzenverbandes, die Krankenhäuser seien die "Kostentreiber" im deutschen Gesundheitswesen. Das sei schlicht unwahr. Der Zuwachs der Krankenhausausgaben sei nicht höher ist als der Zuwachs des medizinischen Versorgungsbedarfs im Gesundheitswesen insgesamt. Der Anteil der Krankenhausausgaben an den GKV-Ausgaben sei von 2004 bis 2012 von 36 Prozent auf 35,5 Prozent zurückgegangen.
Baum stimmte der Feststellung des GKV-Spitzenverbands über die unzureichende Investitionsmittelförderung der Krankenhäuser durch die Bundesländer zu. Bund und Länder dürften sich nicht länger gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Er lehnte aber den Vorschlag der Kassen ab, für Krankenhäuser mit steigenden Patientenzahlen Abschläge einzuführen und diese für "Marktaustrittshilfen" einzusetzen. Konstruktiv wäre es dagegen, Mittel aus den Milliarden-Überschüssen der Kassen und des Gesundheitsfonds zu nutzen, um die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Berlin. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) fordert in seinen gesundheitspolitischen Empfehlungen „endlich wieder stabile finanzielle Verhältnisse" für die Kliniken. Die Politik setze falsche Prioritäten und spare so zentrale Probleme der Patientenversorgung aus. Die Empfehlungen des VKD an die neue Bundesregierung betreffen u.a. die Sicherung einer vorbildlichen Krankenhausversorgung für alle Patienten, ohne Wartelisten, ohne Zwei-Klassen-Medizin, ohne Leistungsverweigerungen, Selektiv- oder Rabattverträge, ohne Einschränkung der Wahlfreiheit für die Patienten sowie mit einem sofortigen Zugang zu jeder bedarfsnotwendigen Leitung im Notfall bis hin zur Maximalversorgung.

Der Verband spricht sich für eine deutlich bessere Vernetzung der Gesundheitsangebote vor Ort aus, für die gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssten. Die Öffnung der Kliniken für ambulant-fachärztliche Leistungen sowie die faire Vergütung dieser Leistungen sei eine zwingende Notwendigkeit und ergebe sich aus dem bereits seit Jahren steigenden Anteil ambulanter Leistungen durch Krankenhäuser, die damit die immer größer werdenden Lücken ambulanten Bereich füllten. Erweitert werden müssten aber auch die Möglichkeiten vor- und vor allem nachstationärer Leistungen durch die Kliniken.

Eine Neuregelung sei für die Schnittstelle zwischen Akutversorgung und Rehabilitation notwendig. Nicht die Krankenkasse, sondern der Klinikarzt müsse über die Einleitung von Reha-Maßnahmen entscheiden.

Einen umfangreichen Teil des Positionspapiers nehmen die Vorschläge zur künftigen Finanzierung der Krankenhäuser ein. An vorderster Stelle steht hier die Forderung nach einer Garantie für die volle Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, so der VKD. Weitere Vorschläge beziehen sich auf eine zielführende, transparente Strukturpolitik der Länder entsprechend dem Versorgungsauftrag der Träger vor Ort, und ein Vergütungssystem, das es einem bedarfsnotwendigen Krankenhaus ermöglicht, seine medizinischen Leistungen über die regelhaften Preisanpassungen auch tatsächlich refinanzieren zu können. Das DRG-System gefährde vor allem kleine Krankenhäuser der Grundversorgung. Die DRGs gehörten daher auf den Prüfstand.

Eine dringende Lösung müsse für die Investitionsfinanzierung gefunden werden. Hier schlägt der VKD einen nationalen Aktionsplan von Bund und Ländern für Investitionen sowie eine Beteiligung der Krankenkassen an der Regelfinanzierung von Krankenhausinvestitionen vor.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) fordert den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene auf, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Dazu gehörten insbesondere die volle Refinanzierung der Personalkosten sowie die volle Bezahlung aller erbrachten Krankenhausleistungen. Fehlanreize zur Erbringung von aus medizinischer Sicht nicht notwendigen Leistungen seien unbedingt zu vermeiden, heißt es in einem Beschluss der 124. MB-Hauptversammlung.

Das derzeitige Finanzierungssystem für Krankenhausleistungen sei unzureichend und müsse sofort korrigiert werden. Die unterschiedlichen Gewinnmargen der verschiedenen Fallpauschalen bewirkten, dass unabhängig von der medizinischen Indikation rentable DRGs bevorzugt angeboten und abgerechnet würden und damit eine gefährliche Über- und Fehlversorgung generiert werde.

Die Forderung: Das Flächen deckend angewandte DRG-System zur Abrechnung stationärer Leistungen muss durch ein differenziertes, dem Versorgungsbedarf entsprechendes Abrechnungssystem ersetzt werden.





SKIP TO TOP