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Nachricht

Stuttgart. Bei der Genehmigung oder Ablehnung einer medizinischen
Rehabilitation müssen ausschließlich medizinische Gründe eine Rolle spielen. Das forderte der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann von den künftigen Koalitionspartnern auf Bundesebene. Er unterstrich damit die zentralen Forderungen einer gemeinsamen Resolution zur medizinischen Rehabilitation des Sozialverbandes VdK Deutschland, des Sozialverbandes Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband, des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken und der Baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft.
„Wir erwarten, dass Union und SPD das Thema ‚medizinische Rehabilitatio' in iherer Koalitionsvereinbarung aufgreifen und die Weichen in die richtige Richtung stellen", machte der Vorstandsvorsitzende deutlich, der auch Reutlinger Landrat ist. „Immer mehr Menschen brauchen eine medizinische Rehabilitation, um im täglichen Leben und in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen", so Reumann. Das sei eine unmittelbare Folge der demografischen Entwicklung und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und müsse finanziert werden.
Die zentralen Forderungen an die Politik:
Die Verordnung medizinischer Reha-Leistungen durch niedergelassene Ärzte muss vereinfacht werden, die medizinische Feststellung des behandelnden Arztes ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse sein. Ablehnungen durch den Medizinischen Dienst dürfen nur auf der Basis einer persönlichen Untersuchung des Patienten erfolgen – keine Entscheidung nach Aktenlage.
Zur Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor Pflege" muss es sich für die Krankenversicherung lohnen, eine medizinische Reha zu bezahlen, von der die Pflegeversicherung profitiert. Daher muss es eine Kostenerstattungsregelung von der Pflege- zur Krankenversicherung geben.
Das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung darf nicht begrenzt sein. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren.

Berlin. In den derzeit stattfindenden Koalitionsverhandlungen besteht die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege aus sieben Vertretern der CDU, drei Vertretern der CSU und acht Vertretern der SPD. Geleitet werden die Verhandlungen von den gesundheitspolitischen Sprechern der Union, Jens Spahn, und der SPD, Karl Lauterbach.
Neben diesen beiden sind für die CDU die sächsische Sozialministerin Christine Clauß, die Berliner Staatssekretärin für Gesundheit, Emine Demirbüken-Werner, der bisherige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, der ehemalige Gesundheitsminister und CDU-Fraktionsvorsitzende von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, die Bundestagsabgeordnete Maria Michalk und der Landesvorsitzende der CDU Brandenburg, Michael Schierack in der AG.
Für die CSU sind vertreten die neue bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke und der neue Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Johannes Singhammer.
Für die SPD verhandeln der brandenburgische Sozialminister Günter Baaske, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen, Armin Lang, die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, die bisherige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Carola Reimann und der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Alexander Schweitzer.

Wiesbaden. In Deutschlands Krankenhäusern wurden 2012 rund 15,7 Millionen Operationen vorgenommen – 3,3 Prozent mehr als 2011. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Die Gründe für diesen Zuwachs wurden nicht ermittelt. So könnte ein Grund die Veränderung des Operationen- und Prozedurenschlüssels, also ein Dokumentationseffekt, sein, denn die Zahl der Krankenhausfälle mit Operation oder medizinischer Prozedur stieg nur um 1,6 Prozent auf 14,8 Millionen.
Rund 41,9 Prozent der 15,7 Millionen Operationen wurden an Patienten über 65 Jahre vorgenommen. Meist waren das Darm-OPs, endoskopische Operationen an den Gallengängen und die Implantation von Hüft-Endprothesen.

Hamburg. Der Medizinklimaindex (MKI) hat seinen höchsten Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2006 erreicht. Mit einem Index von -2,6 beurteilen die Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland jetzt ihre wirtschaftliche Lage positiver als je zuvor. Im Frühjahr hatte der MKI bei -6,4 gelegen - schon damals war ein Aufwärtstrend zu verzeichnen.
Optimistische Spitzenreiter bleiben auch im Herbst die Zahnärzte mit einem MKI von +15,6 (Frühjahr: +8,9). Sehr viel positiver als noch vor einem halben Jahr blicken die Psychologischen Psychotherapeuten mit einem MKI von +6,3 in die Zukunft (Frühjahr: -7,0). Einzig die Ärzte waren mit einem MKI von -9,6 etwas verhaltener (Frühjahr: -9,2).

Berlin. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den Fallpauschalenkatalog 2014 für Krankenhäuser verständigt.
Der DRG-Katalog wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erneut deutlich weiter entwickelt. Besondere Schwerpunkte lagen in diesem Jahr auf einer sachgerechteren Abbildung von seltenen, hochspeziellen und seltenen, extrem teuren Fällen. Weiter differenziert und verbessert wurden insbesondere auch die Bereiche der Wirbelsäulen-Operationen und der Herzkatheter-Operationen. Zudem erhält die Kinderheilkunde weitere speziell zugeschnittene Abrechnungsmöglichkeiten. Von besonderer allgemeiner Bedeutung ist eine veränderte Berechnung des Fallschweregrades, die zukünftig eine differenziertere Berücksichtigung von Nebenerkrankungen und Komplikationen ermöglicht.
Zentraler Verhandlungsgegenstand war das im letzten Jahr erstmals gebildete Zusatzentgelt für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren. Anhand der ersten Erfahrungen mit diesem Zusatzentgelt konnten für besonders teure Fälle verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten vereinbart werden.
Der im zweiten Jahr optional anzuwendende PEPP-Entgeltkatalog 2014 für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen befindet sich noch in der Abstimmung der Selbstverwaltungspartner. Im letzten Jahr konnte dazu keine Einigung erzielt werden, so dass der derzeit geltende Entgeltkatalog per Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzt wurde.





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