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Nachricht

Aalen. Für leitende Klinikärzte haben umsatzrelevante Steuerungsgrößen mehr Gewicht als die Patientenzufriedenheit. Ebenso stehen das Wohl der Mitarbeiter und zusätzliche Sozialleistungen für das Personal nicht im Fokus der Chef- und Oberärzte. Das ist Ergebnis einer aktuellen Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Aalen.
Danach sind Bettenbelegungen, die Fallschwere, das Abrechnungsvolumen und das DRG-System bei dem leitenden ärztlichen Klinikpersonal allgegenwärtig. Assistenz- und Stationsärzte würden sich noch etwas Zeit für die Patienten nehmen und sich um die Patientenzufriedenheit und Hilfestellungen kümmern. Auch empfänden Patienten, dass die Stationsärzte freundlicher seien und mehr Zuwendung zeigten, als die leitenden Mediziner. Hygiene und Sauberkeit stünden bei allen Befragten im Mittelpunkt des Interesses.

 

Aalen. Eine weitere Studie der Hochschule Aalen zeigt, dass auch die niedergelassenen Ärzte offenbar deutliche Fehlwahrnehmungen über ihre Praxis und deren Außenwirkung haben. Die taktischen Steuergrößen wie Quartalsgewinn, Umsatzzahlen und Praxisauslastung stünden bei ihnen im Vordergrund. Kriterien wie das Ansehen der Praxis in der Öffentlichkeit, das Empfehlungsmanagement oder Zukunftsfragen spielten fast gar keine Rolle. Ebenso neue Technologien wie die Terminvergabe oder Rezeptbestellung via Internet.

An die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform

Berlin, 29. August 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen eine Stellungnahme des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser e.V., die Ihnen für die Beratungen der Arbeitsgruppe dienlich sein möge.

Zusammenfassend:

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert die Arbeitsgruppe auf, die Privilegierung freigemeinnütziger und privater Träger in §1 Absatz 2 Satz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zu streichen. Der Krankenhausbegriff in §2 KHG sollte präzisiert werden und den auf Kapitalrendite und Gewinnmaximierung ausgerichteten Betrieb eines Krankenhauses gesetzlich ausschließen. Dem ursprünglichen Gedanken der staatsfernen Medizin und Trägerpluralität wird damit Rechnung getragen und die Grundlage geschaffen, notwendige Ausgleichszahlungen aller Träger für ihre nicht gewerblich auf Kapitalrendite ausgerichteten Krankenhäuser durch Bundesgesetz zu ermöglichen. Damit soll das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes für den Kernbereich des Krankenhauswesens präzisiert werden. Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verbietet es, den Sicherstellungs- und Versorgungsauftrag ökonomisch ertragsorientiert zu messen. Der Wettbewerb im Krankenhauswesen sollte auf Versorgungsqualität und Sparsamkeit der Mittelverwendung beschränkt werden. Wirtschaftsrecht, insbesondere Wirtschafts-Kartellrecht sollte von der Anwendung auf Krankenhäuser ausdrücklich ausgenommen werden. Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, deren Träger demokratisch legitimiert und kontrolliert sind, sollten als Beitrag zu einer nachhaltigen Versorgungsstrukturreform und Kapazitätsanpassung explizit erlaubt sein. 

Der IVKK vertraut darauf, dass die Arbeitsgruppe die angestrebte Zukunftssicherheit der Krankenhausfinanzierung erreicht und insbesondere eine dringend notwendige Einigung über die Investitionskostenfinanzierung von Krankenhäusern erzielt.  

Wie sehen Modelle aus, hochwertige Gesundheitsversorgung im Interesse des Gemeinwohls anzubieten? Welche Erfahrungen mit der Versorgung lokaler Strukturen gibt es? Wie lassen sich Effizienz und Qualität im nicht profitorientierten Sektor stärken?
Informieren Sie sich über diese und andere Fragen im Rahmen einer exklusiven Studienreise in eine der dynamischsten Metropolregionen der USA: Im Großraum Atlanta leben ca. 6 Millionen Einwohner. Gleichzeitig ist die Heimatstadt von Coca-Cola und CNN eines der Zentren gemeinwirtschaftlichen Engagements in den USA.

Berlin. In einem Brief an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ausführlich Stellung zu den aus seiner Sicht für die Zukunft der Krankenhäuser zwingend notwendigen Entscheidungen genommen. Neben der auch von anderen Verbänden geforderten Zukunftssicherheit der Krankenhausfinanzierung und der Einigung von Bund und Ländern auf eine ausreichende Investitionskostenfinanzierung geht der Verband ausführlich auf grundsätzliche Fragen, wie das Sozialstaatsgebot, die Art des Wettbewerbs sowie die Förderung von Krankenhäusern durch ihre Träger ein.





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