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Nachricht

Berlin. Der Bundestag hat das Aus für die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 beschlossen. Die Gebühr wird seit 2004 erhoben. Ursprünglich sollte sie unnötige Arztbesuche verhindern. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Sie brachte den gesetzlichen Krankenkassen allerdings rund zwei Mrd. Euro jährlich. Die Abschaffung überdeckte in der breiten Öffentlichkeit, dass auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einen kräftigen Griff in die Kassen der Kassen tat.

Berlin. Die Proteste waren vergeblich. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Bahr hatten der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie führende wissenschaftliche Fachgesellschaften gegen eine Ersatzvornahme zur Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems protestiert. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie andere Verbände forderten Bahr auf, die Ersatzvornahme nicht zu unterzeichnen. Der Minister unterschrieb. Danach startet das neue Gesetz nun, wie vorgesehen, zum 1. Januar 2013.

Berlin. Der Bundesrat hat das Notfallsanitätergesetz abgelehnt und an die Bundesregierung zurückverwiesen. Ein wesentlicher Grund waren die voraussichtlichen jährlichen Mehrkosten in Höhe von 42 Mio. Euro und die damit verbundene Mehrbelastung der Länderhaushalte. Kritisiert wurde auch die rechtliche Unsicherheit der künftigen Notfallsanitäter. Die Länder fordern auch eine rechtssichere Regelung der Kostenverantwortung der Krankenkassen und wünschen eine Ausweitung der Kompetenzen der künftigen Notfallsanitäter.

Berlin. Der Bundesrat hat das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8.GWB-Novelle) nicht bestätigt, sondern in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Grund dafür waren grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Teil des Gesetzes, der die gesetzlichen Krankenkassen betrifft. Der Bundesrat muss der Novelle zwar nicht zustimmen, kann aber im Vermittlungsausschuss noch Änderungen erreichen. Die Länder sehen u.a. die Gefahr, dass im Ergebnis der Novelle die gesetzlichen Krankenkassen als Unternehmen eingestuft, der Europäische Gerichtshof tätig wird – mit sehr weit reichenden Konsequenzen für die Krankenkassen und das Sozialsystem in Deutschland überhaupt.

Die Bundesländer sehen keine schlüssige Begründung für die Einbeziehung der gesetzlichen Kassen in den Bereich des Kartellrechts. Sie befürchten offenbar auch, dass damit der Weg in eine Privatisierung geöffnet wird.

Berlin. Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission – in gemeinsamer Trägerschaft von Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Bundesärztekammer – haben eine unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin" zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet. Mit der Leitung wurde die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof i. R. Frau Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan betraut.





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