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Bundeshaushalt entlastet

Berlin. Der Bundestag hat das Aus für die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 beschlossen. Die Gebühr wird seit 2004 erhoben. Ursprünglich sollte sie unnötige Arztbesuche verhindern. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Sie brachte den gesetzlichen Krankenkassen allerdings rund zwei Mrd. Euro jährlich. Die Abschaffung überdeckte in der breiten Öffentlichkeit, dass auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einen kräftigen Griff in die Kassen der Kassen tat.

So wird der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um insgesamt viereinhalb Mrd. Euro in den nächsten zwei Jahren gekürzt. Kritiker warnen daher vor neuen Zusatzbeiträgen ab 2014. Der Bundesfinanzminister greife „ungeniert in die aufgebauten Rücklagen, um damit beispielsweise das unsinnige Betreuungsgeld zu finanzieren", kritisierte u.a. Nordrhein-Westfalens Sozialministerin Barbara Steffens.

Schon die bisher geplante einmalige Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds im Jahre 2013 um zwei Milliarden Euro sei von der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einstimmig abgelehnt worden. Es sei für die Funktionsfähigkeit der GKV erforderlich, den Bundeszuschuss, der die versicherungsfremden Leistungen pauschal abgelten solle, verlässlich auszugestalten und keine Finanzierung nach Kassenlage zu betreiben, so Steffens. „Mit den versicherungsfremden Leistungen erfüllen die Kassen gesamtstaatliche Aufgaben. Durch Kürzung seines Zuschusses an die Kassen wälzt der Bund seine Kosten auf die Versicherten ab", erinnerte sie.

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass der Bund für die pauschale Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen einen pauschalen Steuerzuschuss in Höhe von 14 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds leistet. Diesen Zuschuss will die Bundesregierung 2013 um 2,5 und 2014 um zwei Milliarden Euro kürzen.





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