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Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser weist im Tarifkonflikt auf Friedenspflicht hin

„Die Argumentation des Marburger Bundes ist für uns nicht nachvollziehbar. Der Berufsverband der Ärzte im Krankenhaus spielt beim Thema Streik mit dem Feuer." Mit diesen Worten fasste Wolfgang Tissen, Vorsitzender des erst im Juni gegründeten Interessenverbandes der Kommunalen Krankenhäuser (IVKK) die Ansicht seiner Kollegen zusammen. Die Mitglieder des IVKK waren in der letzten Woche zu ihrer ersten Versammlung in Berlin zusammen gekommen. Insgesamt gehören dem Verband derzeit 15 kommunale Krankenhäuser in Deutschland an. Viele Kliniken haben in den letzten Wochen ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im IVKK bekundet.

Der Interessenverband, der sich als Sprachrohr für das Management der kommunalen Krankenhäuser in Deutschland versteht, weist darauf hin, dass diejenigen Ärztinnen und Ärzte in seinen Mitgliederkrankenhäusern, die im Marburger Bund organisiert sind, aktuell kein Streikrecht haben. „Es gibt einen laufenden Tarifvertrag, nämlich den Tarifvertrag öffentlicher Dienst, in den unsere Ärzte überführt worden sind. Da der TVöD als Tarifwerk in unseren Krankenhäusern gilt, gibt es selbstverständlich eine Friedenspflicht, die Streik ausschließt," verdeutlichte Tissen, der zugleich Geschäftsführer des Bremer Klinikverbundes Gesundheit Nord ist. Der TVöD beinhaltet nach seinen Angaben auch Bereitschaftsdienstregelungen, für die Ärzte in Kliniken jahrelang gekämpft haben. „Diese Regelungen entsprechen dem geltenden Arbeitszeitgesetz und wurden selbst vom Marburger Bund verhandelt. Als klar wurde, dass die Regelungen auch zu weniger Einnahmen der Ärzte führen werden, hat der Marburger Bund die Notbremse gezogen und ist zwei Tage vor Abschluss des TVöD als Verhandlungspartner ausgestiegen," führte Tissen weiter aus. Das sei keine seriöse Tarifpolitik. Die im TVöD für Ärzte vereinbarten Regelungen hinsichtlich Bezahlung und Arbeitszeit würden nicht nur vom IVKK als angemessen angesehen, sondern auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Die Geschäftsführer der im IVKK organisierten Krankenhäuser wiesen auf ihrer Mitgliederversammlung darauf hin, dass den streikenden Ärztinnen und Ärzten arbeitsrechtliche Konsequenzen drohten. „Aus unserer Sicht sollte der Marburger Bund seine Mitglieder über die individuellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen umfassend aufklären," sagte der zweite Vorsitzende des IVKK, Dr. Hansjörg Hermes. Hermes ist Geschäftsführer des Klinikums Osnabrück. Er wertete im übrigen die Forderungen des Marburger Bundes nach 30 Prozent mehr Gehalt und besseren Arbeitszeitbedingungen als überzogen und zugleich problematisch für den sozialen Frieden im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund des immensen Spardrucks insbesondere der kommunalen Krankenhäuser sei das Vorgehen der Ärzteorganisation hoch problematisch. Hermes: „Wie wollen die Ärzte einer Krankenschwester klar machen, dass ihre Arbeit künftig weniger Stunden umfasst, dafür aber eine Gehaltssteigerung von 30 Prozent mit sich bringt, während die Krankenschwester mit dem selben beziehungsweise sogar abgesenktem Gehalt auskommen muss und ihre Arbeitszeit unter Umständen erhöht wird?"

Bei Rückfragen:

IVKK-Geschäftsstelle, Helga Loest, Martinistraße 34, 28195 Bremen, Telefon 0421/40819022, e-mail: info@ivkk.de

 





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