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IVKK empfiehlt Klage gegen Gesundheitsreform-Anteil der Kliniken - Dr. Hansjörg Hermes als Vorsitzender einstimmig bestätigt

Brilon, 24.4.07 - Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser in Deutschland e.V. (IVKK) empfiehlt seinen Mitgliedern, gegen den Finanzierungsbeitrag für Krankenhäuser im Gesundheitsreformgesetz zu klagen. Einen entsprechenden Beschluß fasste der Verband im Rahmen der Hauptversammlung in Brilon. Vorsitzender des Verbandes, der sich als Sprachrohr für die rund 700 kommunalen Kliniken in Deutschland versteht, bleibt für zwei weitere Jahre Dr. Hansjörg Hermes (Osnabrück).

Nach dem zum 1.4. in Kraft getretenen Wettbewerbssteigerungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen alle Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Januar einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent auf die Patientenrechnung an die gesetzlichen Krankenkassen abführen. Wie IVKK-Vorsitzender Dr. Hansjörg Hermes mitteilte, sei ein daraus resultierender dreistelliger Millionenbetrag nur durch weitere Einschränkungen für die Mitarbeiter zu realisieren. "Das ist unzumutbar, weil die Beschäftigten in öffentlichen Kliniken nicht für Defizite im deutschen Gesundheitssystem verantwortlich zu machen sind," so Hermes. "Das ist ein Tabubruch, gegen den wir uns im Interesse von Mitarbeitern und Patienten mit den Klagen wehren werden."

Einstimmig bestätigten die Mitglieder, die bundesweit rund 20.000 Klinikbetten und 40.000 Mitarbeiter vertreten, den Osnabrücker Klinikchef Dr. Hansjörg Hermes, als Vorsitzenden. Stellvertreter bleibt auch zukünftig Wilhelm Kahle (Potsdam). Kassierer ist Till Frohne (Cottbus). Zu Beisitzern gewählt wurden Wilken Köster (Wolfsburg) und Bernd Schulte (Brilon).

Für Rückfragen der Redaktion:
Dr. Uwe Alschner
elfnullelf® Strategie und politische Kommunikation
Inhaber
mobil: +49.163.8822150

 





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