Berlin. Mit dem Gesetzentwurf für die veränderte Finanzierung psychiatrischer Leistungen beschloss das Bundeskabinett Anfang August auch dafür, den Krankenkassen im kommenden Jahr zusätzlich 1,5 Mrd. Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds zu überweisen. Das Geld soll vorwiegend, so die Begründung, die Behandlung von Flüchtlingen finanzieren, die als Asylberechtigte anerkannt wurden und damit GKV-Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Ein weiterer Teil des Geldes soll die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unterstützen. Genaue Zahlen dazu, um wie viele Asylberechtigte es sich handeln wird und wie viel sie tatsächlich kosten würden, gibt es nicht.
Da der Spitzenverband der GKV bereits damit rechnet, dass die Zusatzbeiträge in 2017 im Durchschnitt um 0,3 Prozent auf dann 1,4 Prozent des Bruttolohns steigen werden, liegt der vielfach geäußerte Verdacht nahe, dass die Regierungskoalition im Jahr der Bundestagswahl einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zunächst möglichst verhindern will. Die Kassen haben den Finanzminister aufgefordert, die Kosten für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge mit Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten zu finanzieren. Im Gesundheitsfonds liegen derzeit rund zehn Mrd. Euro. Die gesetzlich festgeschriebene Mindestreserve beträgt 4,3 Mrd. Euro. Die Entnahme aus dem Fonds soll „einmalig“ sein – die Einschränkung: Bei erfolgreicher Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt würden diese ja selbst einzahlen. Experten rechnen allerdings so fix damit nicht.