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Antwort auf Abgeordneten-Anfrage

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat im August-Plenum auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz (CDU) geantwortet. Die Fragen der Abgeordneten bezogen sich auf verschiedene Presseberichte zur Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft in Niedersachsen, u.a. auch auf die Forderung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), die Förderung der Krankenhäuser künftig von deren medizinischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abhängig zu machen. Konkret wurde die Ministerin gefragt, wie die Landesregierung die Aussage des vdek bewerte, welche in den Berichten genannte 19 Krankenhäuser seit 2013 schließen mussten bzw. vor einer Schließung stehen und bei welchen Krankenhäusern sich die Landesregierung mittelfristig eine Zusammenlegung vorstelle, um eine bedarfsgerechte hochwertige Versorgung vor Ort zu erhalten oder zu schaffen.

Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung, dass die Gründe für die Einstellung des Betriebs eines Krankenhauses sehr unterschiedlich seien. Zu diesen gehörten die Betriebseinstellung infolge einer fehlenden wirtschaftlichen Basis, infolge individualbiografischer Motive oder gemeinschaftlich verabredeter Neustrukturierung. Die Landesregierung lehne einen Konzentrationsprozess ab, der die Zahl der Krankenhäuser in Niedersachsen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe reduziere. Kleine Kliniken seien in einigen Regionen für die flächendeckende medizinische Versorgung und die Erreichbarkeit der stationären Behandlung notwendig. Die Landesregierung nehme die Aussagen des vdek als Beitrag zur Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur zur Kenntnis und beziehe diese wie die Aussagen aller anderen am Krankenhauswesen beteiligten Organisationen in ihre Meinungsbildung ein. Die Zahl 19 sei der Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Nach dem 1. Januar 2013 sind nach Rundts Aussage aus dem niedersächsischen Krankenhausplan ausgeschieden: Charlotten-Hospital Stadtoldendorf, Krankenhaus Salzhausen, Krankenhaus Scharnebeck, Klinikum Osnabrücker Land Dissen, Altus-Klinik Munster, Krankenhaus Hann. Münden, Klinikum Oststadt Heidehaus Hannover, Lister Krankenhaus, Krankenhaus Springe, St. Ansgar Klinik Twistringen, Klinik Hildesheimer Land Bad Salzdetfurth, Klinikum Delmenhorst, St. Willehad-Hospital Wilhelmshaven und St. Antonius-Stift Emstek. Soweit derzeit bekannt, würden mittelfristig aus dem niedersächsischen Krankenhausplan ausscheiden: Die Flüggehofseeklinik Munster infolge inidividualbiographischer Motive, sowie die Sophien-Klinik Hannover, Sophien-Klinik Vahrenwald, Lungenklinik Diekholzen, Evangelisches Krankenhaus Bückeburg, das Kreiskrankenhaus Rinteln, Kreiskrankenhaus Stadthagen, Klinikum Emden, die Ubbo-Emmius-Klinik Aurich und Ubbo-Emmius-Klinik Norden infolge gemeinschaftlich verabredeter Neustrukturierung durch die Träger. Dort, wo Handlungsbedarf bestehe, moderiere die Landesregierung Regionalgespräche mit allen Beteiligten, um eine bedarfsgerechte und hochwertige Versorgung zu erhalten oder zu entwickeln. Dabei könnten auch Zusammenlegungen von Krankenhäusern verabredet werden.





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