Berlin. Mit einer Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, den akuten Finanzbedarf von Uni-Kliniken zu decken. Diese und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung sind seiner Ansicht nach trotz mehrerer Gesetzesreformen weiterhin deutlich unterfinanziert. Ohne Eingreifen der Bundesregierung sei eine Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage zeitnah nicht absehbar.
Die Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung: Sie solle kurzfristig dafür sorgen, dass Universitätskliniken und Maximalkrankenhäuser zusätzliche Mittel erhalten. Gründe für die chronische Unterversorgung dieser Häuser seien hohe Vorhaltekosten und Extremkostenfälle. Bei den Hochschulambulanzen und den allgemeinen stationären Krankenhaus¬leistungen gehe es vor allem darum, deren akuten Finanzierungsbedarf zu decken, bis die neuen Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes und des GKV-Versor-gungs¬stärkungsgesetzes umgesetzt seien.
Unterstützung für den Antrag kam vom Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Er komme zum richtigen Zeitpunkt, so VUD-Vorsitzender Michael D. Albrecht. Die Umsetzung der Krankenhausreform laufe schleppend und werde absehbar nicht die erhofften Verbesserungen bringen. Ein Beispiel aus Sicht des VUD ist die geplante Öffnung der Hochschulambulanzen für neue Patientengruppen und die damit verbundene finanzielle Verbesserung. Die Selbstverwaltung könne sich hier nicht einigen.