SKIP TO CONTENT

Nachricht

Kabinett beschließt Transplantationsregistergesetz

Berlin. Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Transplantationsgesetz (TPG) wurde entsprechend angepasst. Vorgesehen ist die Einrichtung eines zentrales Registers, dessen Daten auch der Forschung zur Verfügung stehen. Dabei soll aber der besondere Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleiben. Das Gesetz soll im Herbst bereits in Kraft treten und das Register dann 2017 nach und nach in Betrieb gehen.





SKIP TO TOP