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E-Health und mehr

Berlin. Der Bundestag hat am 4. Dezember das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Es soll Anfang 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Das Gesetz schreibt u.a. der gematik und der Industrie vor, in welchem Zeitrahmen die Telematik-Infrastruktur bundesweit einzuführen ist. Danach sollen beginnend mit Mitte 2016 bis zum Jahr 2018 Krankenhäuser und Arztpraxen Flächen deckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Ein Zeitplan, der aber offenbar schon wieder wackelt, weil die Industrie mit der Bereitstellung der notwendigen Technik nicht nachkommt. In einer Anhörung hat darüber die gematik bereits informiert. Falls allerdings der festgelegte Zeitrahmen nicht eingehalten wird, kann es zu Sanktionen kommen.


Das Gesetz sieht u.a. die Online-Prüfung und den Abgleich von Patientenstammdaten vor. Wenn der Versicherte es wünscht, können ab 2018 seine medizinischen Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Patienten, die drei oder mehr Medikamente anwenden, haben Anspruch auf einen Medikationsplan, der ab 2018 auch elektronisch mit seiner Gesundheitskarte abrufbar sein soll. Das Gesetz schafft zudem die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte, in der alle wichtigen Daten, wie etwa Arztbriefe und Notfalldaten, gespeichert werden. Auch hier soll der Patient entscheiden, welche Daten das sein sollen und wer Zugriff haben darf. Gefördert werden soll auch die Telemedizin, indem die telekonsiliarische Befundung von Röntgenaufnahmen bereits ab April 2017 und die Möglichkeit der Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wird. Die gematik muss laut dem Gesetz auch ein Interoperabilitätsverzeichnis der verschiedenen IT-Systeme im Gesundheitswesen bereitstellen.
Der Deutsche Pflegerat kritisierte, dass das E-Health-Gesetz die Stellung der Pflegefachberufe im Gesundheitswesen schwächt. Präsident Andreas Westerfellhaus erklärte, "Wir hätten auf das E-Health-Gesetz in dieser Form gut und gerne verzichten können." Er begründete das damit, dass die Regelungen des Gesetzes den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, vor allem dem Pflegefachpersonal, nur einen sehr eingeschränkten Zugriff auf die patienten- und leistungsbezogenen Informationen im Rahmen der digitalen Kommunikation gewähren würden. Es werde die Chance vertan, die Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und die Versorgungskontinuität und -qualität der Menschen in dieser Gesellschaft zu stärken. Das Gesetz trage nicht zur Harmonisierung der Schnittstellen zwischen den Versorgungssektoren bei und es komme dadurch auch nicht zu einer besseren pflegerischen Versorgung durch einen effektiveren und weniger bürokratischen Informationsfluss."
Linksfraktion und Bündnis 90 /die Grünen sowie die Datenschützer haben Zweifel an der Datensicherheit der Gesundheitskarte. Die Daten seien nicht sicher vor dem Zugriff Dritter geschützt.





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