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Gesetzentwurf zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Berlin. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege vorgelegt. Ausgangspunkt dafür war die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive, die kürzlich von vier Bundesministerien, den Bundesländern, der Bundesagentur für Arbeit sowie zahlreichen Verbänden unterzeichnet wurde.

Insgesamt sollen dafür rund 135 Mio. Euro aus verschiedenen Finanztöpfen fließen. Ziel ist u.a. eine schnellere Ausbildung von Pflegehelfern, die z.B. innerhalb von zwei Jahren die Weiterbildung zur Fachkraft absolvieren können, weil ihre Berufserfahrung angerechnet wird.

Die Bundesagentur für Arbeit soll für drei Jahre befristet erneut die volle Finanzierung der dreijährigen, nicht verkürzbaren, Umschulung zur Altenpflegekraft übernehmen.

Die Unterzeichner der Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative hatten sich auf konkrete Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern geeinigt. Das Gesetz soll noch vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft treten.





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