SKIP TO CONTENT

Nachricht

Assistenzpflege auch im Krankenhaus

Berlin. Das Bundeskabinett hat Anfang August den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Er erweitert die im Juli 2009 beschlossenen Maßnahmen auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Es geht dabei um pflegebedürftige und behinderte Menschen, die ihre Pflege durch Pflegekräfte sicherstellen, die sie selbst beschäftigen und die ihre Arbeit entsprechend den Vorschriften des SGB XII im Arbeitgebermodell ausführen.

Der Entwurf regelt, dass pflegebedürftige und behinderte Menschen auch im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts Anspruch auf Weiterführung der die Assistenzpflege haben. Die dürfen die Assistenzpflegeperson in die Einrichtung mitnehmen und bekommen für die Zeit des stationären Aufenthalts auch weiter des Pflegegeld sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe.





SKIP TO TOP