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Datenschutzbeauftragter kritisiert u.a. zu kurze Stellungnahmefristen

Berlin. Zu mehr Sorgfalt bei Gesetzgebungsverfahren – auch in Pandemiezeiten – hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, aufgerufen. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete, hat er anlässlich der Vorstellung des BfDI-Tätigkeitsberichtes für 2020 des Bundesgesundheitsministeriums, aber auch anderer Ministerien, kritisiert. 

Die oft extrem kurzen Stellungnahmefristen würden eine umfassende Prüfung auf „handwerkliche Fehler“ erschweren, obwohl eine begleitende Beratung zum Datenschutz sinnvoll und möglich sein müsse. Wenn sich das nicht ändere, könne gegebenenfalls den Stopp von aus Gesetzesvorhaben resultierenden Datenverarbeitungsprozessen prüfen.

Kelber habe bezüglich des „Probebetriebs“ der elektronischen Patientenakte (ePA) der Zeitung zufolge erneut auf die Vorschläge der Datenschutzbehörden zur Vermeidung von „Kollisionen“ mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen, die vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen worden seien.

Derzeit würden die kassenindividuellen Umsetzungen der ePA sowie die entsprechenden rechtlichen Argumente ausgewertet und weitere Schritte geprüft.





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