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DGPPN: MDK-Reformgesetz trifft Klarstellung zur Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken

Berlin. Ungeachtet aller sonstigen Kritikpunkte sieht die DGPPN das Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes für folgende Neuregelung positiv: Änderungen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) stellten klar, dass eine erforderliche, über die Mindestvorgaben der neuen G-BA-Personalrichtlinie hinausgehende Personalausstattung in der stationären psychiatrischen Versorgung auch finanziert und nachgewiesen werden muss.

Damit erkenne der Gesetzgeber an, dass die nach neuer Personalrichtlinie festgelegten Mindestvorgaben allein keine leitliniengerechte und somit auch keine den Anforderungen entsprechende, gute Versorgung psychisch erkrankter Menschen gewährleisteten. 

Mit der Änderung der BPflV durch das MDK-Reformgesetz würden nunmehr die Kliniken dabei unterstützt, im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Kassen ihren tatsächlichen Personalbedarf zu verhandeln. Der Gesetzgeber erkenne an, dass die nach neuer Personalrichtlinie festgelegten Mindestvorgaben allein keine leitliniengerechte und somit auch keine den Anforderungen entsprechende, gute Versorgung psychisch erkrankter Menschen gewährleisten könnten. 





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