SKIP TO CONTENT

Nachricht

Jens Spahn geht Reform der Notfallversorgung an

Berlin. Um die Versorgung im Notfall zu verbessern, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung an die Länder verschickt. In einem intensiven Dialog mit den Ländern soll der Entwurf weiterentwickelt werden. 

Ziel der Reform ist die bestmögliche Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen. Dafür sollen die Rettungsdienste der Länder mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser künftig eng zusammenarbeiten.

Wir wollen die Notfallversorgung neu organisieren, insbesondere mit gemeinsamen Notfallleitstellen der Länder, der Kommunen und der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie mit integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern, heißt es aus dem BMG. Das ist eine Reform, die an der Wurzel ansetzt und daher möglicherweise sogar eine Grundgesetzänderung nötig macht. Daher wollen wir in einem intensiven Dialog mit den Ländern unseren Vorschlag erörtern und weiter verbessern.

Geplant ist, gemeinsame Notfallstellen zu schaffen, erreichbar unter 112 oder 116117, von denen die Verteilung der Patienten in medizinischen Notsituationen auf Grundlage einer qualifizierten Ersteinschätzung in die richtige Versorgungsebene vorgenommen wird. KVen und Krankenhäuser werden beauftragt, integrierte Notfallzentren einzurichten und zu betreiben. Welche Krankenhäuser das sind, sollen die Länder festlegen.

Der Rettungsdienst soll künftig ein eigenständiger Leistungsbereich im Recht der GKV werden.





SKIP TO TOP