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Faire-Kassenwahl-Gesetz vorgelegt

Berlin. Bundesgesundheitsminister Spahn hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt. Ziele sind vor allem die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen - des Morbi-RSA - und eine Reform des Organisationsrechts. 

So soll die Aufsicht bisher regional begrenzter Kassen von den Landesbehörden auf das Bundesversicherungsamt(BVA) übergehen, um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlichen Handelns der Landesaufsichtsbehörden zu beseitigen. Die Wahlrechte der Versicherten zwischen den Krankenkassen werden erweitert. Dafür werden die gesetzliche regionale Begrenzung der AOKen und die gesetzliche Begrenzung der geöffneten BKKen und IKKen auf Gebiete, in denen Betriebe oder Innungsbetriebe bestehen, gestrichen. Verhaltensregeln für den Wettbewerb, vor allem für Werbemaßnahmen von Krankenkassen, werden genauer fixiert.

Die Begrenzung des RSA auf 50 bis 80 Krankheiten, die bei der Einführung der Morbiditätsorientierung des RSA als Übergangslösung vorgegeben wurde, soll aufgehoben und stattdessen das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt werden. Durch das Vollmodell sollen für einen Großteil der Versicherten Über- und Unterdeckungen verringert werden, wodurch Anreize zur Risikoselektion, Differenzen zwischen den Deckungsbeiträgen der Krankenkassen und somit Wettbewerbsverzerrungen verringert werden. 

Weitere vorgesehene Regelungen sind u.a. die versichertenindividuelle Berücksichtigung von Arzneimittelrabatten im RSA, die Einführung einer Regionalkomponente in den RSA, die Einführung eines Risikopools zur Minderung von finanziellen Belastungen einzelner Krassen durch Hochkostenfälle und die Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA. 

Verändert wird auch das nach Kassenarten gegliederte Haftungsrecht. Eine wettbewerbsneutrale Neuordnung wird angestrebt.

Ein wissenschaftlicher Beirat zur Weiterentwicklung des RSA soll alle vier Jahre eine Evaluation des RSA durchzuführen, um möglichen Weiterentwicklungsbedarf zu ermitteln. Zusätzlich kann der Beirat auch anlassbezogen mit der Prüfung von Einzelfragen durch BMG und BVA beauftragt werden. 

Die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes werden modernisiert. Um eine Professionalisierung zu erreichen und die Anbindung an das operative Geschäft der Mitgliedskassen zu unterstützen, soll der Verwaltungsrat künftig nicht mehr aus ehrenamtlichen Vertretern, sondern aus Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen gebildet werden. Darüber hinaus werden verbindliche Quotenregelungen geschaffen, die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in den Entscheidungsgremien (Vorstand und Verwaltungsrat) fördern.

Der Referentenentwurf liegt jetzt dem Bundeskabinett und Verbänden zur Abstimmung vor. Bis zur Sommerpause soll der Kabinettsentwurf vorliegen und das Gesetz noch 2019 in Kraft treten.





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