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Bundesrat zu Plänen für neuen Studiengang Psychotherapie

Berlin. Der Bundesrat hat am 12. April ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen einen neuen Studiengang Psychotherapie einzurichten. Für nicht ausreichend werden von der Länderkammer die im neuen Studiengang vorgesehenen Praxisanteile gesehen: Sie fallen im Vergleich zur bisherigen Ausbildung zum Psychotherapeuten deutlich geringer aus. Er spricht sich deshalb dafür aus, in Anlehnung an die ärztliche Approbation im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Praxisanteil durch ein Praktisches Jahr oder Praktisches Semester gestärkt werden kann. 

Außerdem fordern die Länder eine Übergangsregelung für diejenigen Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung noch nach den alten Regelungen aufgenommen haben und die deshalb weder eine Vergütung erhalten noch sozialrechtlich versichert sind. Für bestehende Angebote wollen die Länder zehn Jahre Bestandsschutz. 

Angesichts der deutlichen Zunahme psychischer Erkrankungen fordern sie, dass Psychotherapeuten das Recht haben sollen, Krankmeldungen auszustellen.

Ausdrücklich wenden sich die Länder gegen die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst im Jahr 2017 neu geregelt worden. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Bevor weitere Anpassungen vorgenommen würden, sollte die Evaluation dieser Neuregelung abgewartet werden. 

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass der Bund die Kosten für den neuen Studiengang vollständig übernimmt. Angesichts der begrenzten Haushaltsmittel im Hochschulbereich könnten die Länder die erforderlichen Kapazitäten derzeit nicht aus den laufenden Mitteln bezahlen. Andernfalls müssten Studienplätze in anderen Bereichen abgebaut werden, warnt er. 

Das geplante Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. September 2020 hält der Bundesrat für zu früh und plädiert für eine Verschiebung um ein Jahr. Ansonsten sei der verbleibende Zeitraum zu knapp, um die Studiengänge an den Universitäten einzurichten. Ein flächendeckendes Angebot sei bis zum 1. September 2020 auf keinen Fall zu gewährleisten. 

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die Änderungen mit den Ländern im Vorfeld nicht erörtert worden sind. Außerdem warnt er vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich bringen. Auf die Skepsis der Länder stößt auch die mit dem Gesetz einhergehende Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundes zu verlagern. Gerade die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung, mahnen sie. 





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