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TSVG verabschiedet

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Wesentliche Ziele sind schnellere Arzttermine für gesetzlich Krankenversicherte durch den Ausbau der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, Anhebung des Mindestangebots der Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden in der Woche, die Verpflichtung für KVen, verpflichtend Strukturfonds für bessere Versorgung in ländlichen Regionen zu schaffen, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen bzw. telemedizinische Angebote zu etabllieren und eine schnellere Einführung der elektronischen Patientenakte. 

Festgelegt wurde auch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 1. Juli eine Reform der Bedarfsplanung vorlegen muss.

Von der DKG mehrfach kritisiert wurde die Regelung im Gesetz, dass die Möglichkeit, in Medizinischen Versorgungszentren die Stelle eines angestellten Arztes nachzubesetzen, eingeschränkt wird und der Zulassungsausschuss den Bedarf prüfen muss.

Es sollen eigenständige sektorenübergreifende Schiedsstellen gebildet werden, die vor allem zur Verbesserung der Konfliktlösung bei dreiseitigen Verträgen zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen dienen.

Im Vorfeld war u.a. heftig darüber diskutiert worden, dass die Bundesregierung die Mehrheitsanteile – 51 Prozent - an der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) übertragen werden sollten. Kritisch gesehen wird zudem von verschiedenen Seiten, u.a. auch der DKG, die Vorgabe, dass der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die umfassende Verantwortung für die Interoperabilität (IO) der elektronischen Patientenakte übergeben werden soll. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft verwies darauf, dass hinter der semantischen IO mehr stecke als Arztbrief oder Medikationsplan. Hier müssten die Selbstverwaltungspartner entscheiden.  

Der Verband der Ersatzkassen hat zwar festgestellt, dass viele Regelungen die Versorgung der Versicherten verbessern würden, dass es aber auch zu Mehrkosten in Millionenhöhe komme. Kritisiert wurden auch „gravierende Eingriffe in die Rechte der Selbstverwaltung“.

Das Gesetz soll im Mai in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.





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