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Grundlagen für gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg erarbeitet

Berlin/Potsdam. Der Regionalausschuss für die „Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020“ mit Vertretern der Verbände der Krankenhäuser und Krankenkassen sowie kommunaler Spitzenverbänden hat in seiner zweiten Sitzung abschließend über ein Grundlagenpapier zur gemeinsamen Krankenhausplanung beraten. Im nächsten Schritt werden sich das Potsdamer Kabinett und der Berliner Senat im März mit dem Grundlagenpapier befassen. Darauf aufbauend folgt die Aufstellung der jeweiligen Ländereinzelpläne.

Der gemeinsame Regionalausschuss wird sich im August 2019 zu den Zwischenergebnissen der beiden Länderpläne wieder austauschen. Ziel ist es, dass beide Länder im Jahr 2020 zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und gemeinsamer Planungsgrundsätze beschließen.

Das Grundlagenpapier bildet den Rahmen für die weitere enge Abstimmung zwischen Berlin und Brandenburg. Jede Qualitätsnorm in den jeweiligen Krankenhausplänen wird in den nun beginnenden Arbeitsgruppen daraufhin überprüft, ob sie in beiden Ländern sinnvoll ist oder weiterentwickelt werden muss. Beide Länder passen zudem ihre Krankenhausgesetze an. Dabei spielt eine entscheidende Rolle, dass Empfehlungen für Qualitätsvorgaben für einen so wichtigen Lebensbereich wie die Krankenhausversorgung auf Bundes- und Landesebene beachtet werden. Aber sie müssen auch regionale Besonderheiten in Flächenland und Metropole berücksichtigen, betonen Ministerin Karawanskij und Senatorin Kolat.

Insgesamt ebnet das Grundlagenpapier die weiterführende Diskussion zur Zukunftssicherung der stationären Versorgung in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg. Dabei soll es nicht um die Schließung von Standorten, sondern um engere Kooperation zwischen Krankenhäusern und zwischen stationären und ambulanten Angeboten in Gesundheit und Pflege gehen. Auch die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten spielt hier eine Rolle.





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