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Schwellenwert festgelegt

Darmstadt. Der Schwellenwert zur Identifikation kritischer Infrastrukturen im Bereich der Krankenhäuser wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf 30.000 vollstationäre Behandlungsfälle pro Jahr festgelegt. Der Schwellenwert bezieht sich auf das Jahr 2018. Gemäß der BSI-KRITIS-Verordnung müssen Krankenhäuser jeweils bis zum 31. März prüfen, ob sie diesen Schwellenwert erreichen oder überschreiten. In letzterem Fall ist eine entsprechende Meldung an das BSI zu übermitteln. Das Krankenhaus gilt dann ab dem 1. April als kritische Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes.

Das betrifft alle Krankenhäuser, die bislang knapp unter dem Schwellenwert von 30.000 vollstationären Fällen jährlich lagen. Im Dezember wurde erstmals ein branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) als Gesamtdokument vorgelegt. Er wird derzeit vom BSI geprüft.





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