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Landesregierung erlässt Förderrichtlinie zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit 

Düsseldorf. Gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler sowie die Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie sowie der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet ab sofort 70 Prozent des an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobenen Schulgeldes – und zwar rückwirkend zum 1. September 2018. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die entsprechende Förderrichtlinie erlassen. 

Von der Neuregelung profitieren circa 7.000 Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. Das durchschnittliche Schulgeld für angehende Ergotherapeuten hat bislang rund 400 Euro im Monat betragen, bei Physiotherapeuten etwa 415 Euro, bei Logopäden durchschnittlich 640 Euro und bei Pharmazeutisch-Technischen Assistenten rund 273 Euro. Für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr rund 15 Millionen Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll dieser Ansatz im Haushaltsjahr 2019 um weitere 10 Millionen auf insgesamt 25 Millionen Euro erhöht werden, um eine Förderung für das volle Kalenderjahr zu ermöglichen.





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