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Eckpunktepapier für ein „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ vorgelegt

Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Eckpunktepapier für ein „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ vorgelegt. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wesentliche Punkte für die Krankenhäuser betreffen u.a.:

  • Die Finanzierung zusätzlicher Pflegekräfte durch Verlängerung des Pflegestellenförderprogramms über das Jahr 2018 hinaus, ohne Obergrenze und ohne Eigenanteil der Krankenhäuser. Die Überführung der Mittel aus dem bisherigen Pflegestellenförderprogramm in den Pflegezuschlag entfällt. Stattdessen sollen die entsprechenden Mittel beim jeweiligen Krankenhaus verbleiben.
  • Die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, die schon 2018 greifen soll
  • Die vollständige Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr sowie die Ausbildungsvergütungen für alle im Krankenhausfinanzierungsgesetz genannten Ausbildungsberufe, wenn eine Vergütung vereinbart wurde, Möglichkeit der Förderung von Investitionen in Ausbildungsstätten über den Strukturfonds
  • Die Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds über 2018 hinaus um vier Jahre mit einer Ausstattung von jährlich einer Mrd. Euro
  • Die Umstellung der Krankenhausvergütung ab 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen und Pflegekostenvergütung

In den Eckpunkten sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der Altenpflege enthalten:

  • So soll hier die Anzahl der Pflegekräfte um 13.000 neue Pflegende erhöht werden – finanziert aus der Krankenversicherung.
  • Der Referentenentwurf soll noch vor der Sommerpause des Parlaments vorliegen.

Auf die Eckpunkte gab es zahlreiche, eher positive Reaktionen.
So erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft u.a., das vorgelegte Bündel von Maßnahmen unterstütze nachhaltig die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Das Konzept setze bei den seit Jahren von den Krankenhäusern dargestellten Mängeln der Krankenhausfinanzierung an und verbessere die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Garantie der Koalition, jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett dauerhaft und im vollen Umfang durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen, ermögliche es den Krankenhäusern ihr Pflegepersonal aufzustocken. Mit der ebenfalls vorgesehenen zügigen Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen und deren Überführung in eine fallpauschalenunabhängige Refinanzierung der Pflegekosten werde das wohl umfassendste Reformprojekt für die Pflege in die Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner gegeben.
Der 121. Deutschen Ärztetag fand ebenfalls viel Positives in den Eckpunkten, forderte aber auch, Ärzte und das andere medizinische Personal mit in die Regelung zur vollständigen Tarifrefinanzierung einzubeziehen. Aufwendungen für die Vorhaltefunktion sowie die Personalrekrutierung und Personalentwicklung müssten umfassend berücksichtigt werden. Gefordert wird zudem eine Abschaffung des DRG-Systems. Der Versuch, mittels finanzieller Anreize und Elemente des Wettbewerbs zu einer besseren und effizienteren gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung zu gelangen, sei gescheitert.





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