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Nachricht

Eingeständnis des Scheiterns

Zwei Wochen im Februar 2018. Der Winter hat das Land im Griff, die Grippewelle hat Praxen und Kliniken erreicht und trägt das Ihre zur Belastung von Patienten und Mitarbeitern bei. Vor diesem Hintergrund schicken sich Union und SPD an, die vereinbarte Regierungszusammenarbeit auch formell unter Dach und Fach zu bringen.
Als Interessenvertretung kommunaler Kliniken agiert der IVKK im öffentlichen und im politischen Raum. Streng parteilpolitisch neutral, doch mit fester Überzeugung formulieren wir seit der Gründung im Jahr 2005 Erwartungen an und Stellungnahmen zu politischem Handeln. In diesem Sinne werden wir auch das Wirken der neuen Bundesregierung begleiten, wenn sie in absehbarer Zeit ihre Arbeit aufnimmt.
Aus Sicht der Krankenhäuser hat die Koalitionsverbeinbarung ja bereits eine bemerkenswerte Änderung gebracht: Pflegekosten sollen aus den DRG Ansätzen herausgerechnet und gesondert vergütet werden. Dies ist nichts anderes als die Anerkennung des Scheiterns des bisherigen marktwirtschaftlichen Ansatzes. Es ist an der Zeit, hieraus die Konsequenzen zu ziehen und die kommerzielle Nutzung des Krankenhausbetriebs abzuschaffen.

Dass diese ohnehin einem Irrtum zu verdanken ist, hat in der vergangenen Woche der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Siegfried Broß im Rahmen einer Rede vor Medizinern in Berlin dargelegt:

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz sieht zwar vor, dass die Pluralität der Träger gesichert werden solle. Hieraus aber ein Recht von privaten Trägern auf Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan und die damit verbundene finanzielle Förderung abzuleiten, verkenne, dass es nicht um die Berufsfreiheit von privaten Investoren gehe, sondern um den staatlichen Auftrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Privaten Trägern sei die Betätigung zu ermöglichen (Berufsfreiheit), jedoch auf eigenes Risiko.

Broß wies zudem darauf hin, dass auch ordnungspolitisch unlogisch sei, die gesetzlichen Krankenkassen von den Spielregeln des Marktes und des (kommerziellen) Wettbewerbs (auch europarechtlich) auszunehmen und dies mit ihrer besonderen Aufgabe für die Versichertengemeinschaft zu begründen, während Kliniken, die viel unmittelbarer einen solchen besonderen aus dem Grundgesetz direkt abzuleitenden Auftrag zu erfüllen haben, als marktwirtschaftliche Unternehmen einzustufen.
Als verantwortlicher Geschäftsführer eines kommunalen Maximalversorgers und als Vorsitzender eines politischen Interessenverbandes zolle ich dieser Klarheit meinen Respekt!

Wir dürfen erwarten, dass sich die neue Bundesregierung und der 19. Bundestag mit diesen fundamentalen Überlegungen auseinandersetzen. Als Verband werden wir nicht nachlassen, diese grundsätzliche Fragestellung in Erinnerung zu rufen. Sie muss beantwortet werden, wenn man zu nachhaltigen Lösungen für Patienten und für Beschäftigte in Krankenhäusern kommen will. Dass die Antwort nicht leicht fallen mag, darf nicht als Ausrede dienen, unverzichtbaren konzeptionellen Überlegungen aus dem Weg zu gehen!

Mit den besten Grüßen
gez. Bernhard Ziegler
P.S.: Wenn Sie die erwähnte Rede von Professor Broß interessiert, schicken Sie uns eine Nachricht. Wir werden Ihnen gerne ein Exemplar zukommen lassen!





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