Berlin. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen verstärkten Schutz von Polizei- und Rettungskräften. Die Länder befassten sich mit der Vorlage am 10. März 2017 im ersten Durchgang. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte härter bestraft werden. Ein neuer Straftatbestand sieht für Übergriffe bei einfachen Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Bisher droht Angreifern dies nur bei Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen. Die Änderungen gelten auch für Rettungskräfte.
Außerdem erweitert der Gesetzentwurf den Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.