Berlin. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands kritisiert die schleppende Umsetzung der jüngsten Krankenhausreform. Der Gesetzgeber habe der Selbstverwaltung klare Fristen gesetzt, doch bezüglich der Zentren und Hochschulambulanzen seien diese bereits weit überschritten, heißt es in einem Newsletter.
Bisher gebe es keine Vereinbarung zur Vergütungsstruktur und zur Definition der Patientengruppen, die Zugang zur Hochschulambulanz erhalten. Die Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren, auf die sich Deutsche Krankenhausgesellschaft, Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung einigen sollten, stehe aus.
Die Große Koalition sei mit dem Ziel angetreten, die besonderen Aufgaben der Uniklinika und Kliniken der Maximalversorgung besser zu vergüten. Erste Regelungen dazu seien verabschiedet worden, deren Umsetzung stecke aber in der Selbstverwaltung fest. Statt Finanzhilfen stünden den Uniklinika sogar Budgetkürzungen bevor – so die gerade beschlossene Abwertung von Sachkosten im Fallpauschalensystem. Es zeichne sich ab, dass die Krankenkassen die Neuregelungen teils sogar in ihr Gegenteil verkehren wollten.
Verwiesen wird auf den Bundesrat, der schon im Sommer festgestellt habe, dass KHSG und GKV-VSG bisher keine relevanten finanziellen Verbesserungen für Hochschulkliniken und Maximalversorger gebracht hätten und der die Bundesregierung aufgefordert habe, sich bis Oktober 2016 für Verbesserungen einzusetzen. Andernfalls seien zeitnah gesetzliche Nachbesserungen erforderlich.