Wiesbaden. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2015 und des ersten Halbjahres 2016 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2014/erstes Halbjahr 2015) 1,54 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 % und für Sachkosten bei 0,19 %.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.