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DKG: Kontraproduktive GBA-Entscheidung zur MRSA-Bekämpfung

Berlin. Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die ASV-Richtlinie zur Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
"Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die eine bessere Kontrolle und Behandlung von MRSA verhindert. Der Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Leistungen zur MRSA-Diagnostik und Therapie durchführen zu können, wurde mehrheitlich abgelehnt. Einmal mehr verhindern die Krankenkassen mit ihrer ablehnenden Haltung eine wirksame Infektionsbekämpfung.“


Tuberkulose-Patienten, die ohnehin ambulant im Krankenhaus behandelt werden und bei denen der Verdacht auf eine MRSA-Besiedelung besteht, müssten für die MRSA-Diagnostik einen niedergelassenen Arzt aufsuchen. Obgleich Patienten mit einer Tuberkulose häufig als immungeschwächt gelten und bereits Antibiotika einnehmen müssten. Dies sei weder aus medizinischer Sicht noch für die Patienten, die ohnehin sehr stark belastet seien, nachvollziehbar. Statt jede Möglichkeit zur MRSA-Bekämpfung zu nutzen, würden Zuständigkeitsgrenzen verteidigt. Ein schwarzer Tag für die Patientensicherheit in Deutschland, so Baum.





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