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Kritik am Entwurf des Palliativgesetzes

Berlin. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe hat Mitte März einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung vorgelegt (s. auch Newsletter 3/2015). Vorgesehen ist darin ein deutlicher Ausbau des Angebots pflegerischer und medizinischer Betreuung am Lebensende, vor allem in ländlichen Regionen. In einer Pressemitteilung kritisierte die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Vorlage Gröhes als unzureichend. „Das grundsätzliche Problem in Deutschland löst der Gesetzentwurf von Gröhe nicht", sagte ihr Vorsitzender Eugen Brysch. Die Sterbenden in Pflege¬einrichtungen erhielten kaum Palliativbegleitung. Deshalb müsse eine Pflegestufe für Sterbende in den Pflegeheimen eingeführt werden.

Aus Sicht der Christlichen Krankenhäuser in Deutschland berücksichtigt der aktuelle Gesetzentwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes HPG zu wenig die Palliativversorgung im Krankenhaus und deren Verzahnung mit ambulanten Versorgungsstrukturen.

Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD), der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV), unterstützen die aktuelle Gesetzesinitiative zwar nachdrücklich. Allerdings mahnen sie zusätzliche Maßnahmen an, die darauf abzielen, den Krankenhäusern, die bereits jetzt einen großen Anteil an der Sterbebegleitung haben, verbesserte Möglichkeiten der Palliativversorgung einzuräumen und die Vernetzung der Krankenhäuser in den ambulanten Bereich zu stärken.

„Es ist nicht nötig, dass jede Klinik über eine spezielle Palliativstation verfügt. Aber in jeder Klinik muss ausreichend palliativmedizinische und –pflegerische Kompetenz vorhanden sein, um schwerstkranke und sterbende Menschen angemessen versorgen zu können, auch auf Normalstationen“, so der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch. Nötig sei die Integration palliativer Behandlungskonzepte in die stationäre Regelversorgung. International bewährt hätten sich multiprofessionelle Palliative Care Teams. Dafür und für die notwendige palliative Fort- und Weiterbildung des Klinikpersonals sollte der Gesetzentwurf ein spezifisches Förderprogramm mit bundesweit für die Krankenhäuser abrufbaren Finanzierungsmitteln vorsehen.

Mehr Angebote im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung seien dringend notwendig, um schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen gut zu begleiten, forderten die Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes und der Diakonie Deutschland, Peter Neher und Ulrich Lilie. Ein flächendeckendes Angebot der Palliativ- und Hospizversorgung ermögliche es, alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut zu versorgen und zu begleiten, betont Lilie.
Allein um dieses Angebot in rund der Hälfte der Pflegeheime ausbauen zu können ist, ist nach Berechnungen von Caritas und Diakonie ein Betrag von mindestens 275 Millionen Euro erforderlich. Die vom Bundesgesundheitsministerium veranschlagte und im Gesetzentwurf genannte Summe liege deutlich unter den Berechnungen beider Verbände. Dies werde dem Anspruch des Gesetzentwurfs bei weitem nicht gerechnet, kritisieren Lilie und Neher.





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