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Referentenentwurf zum eHealth-Gesetz vorgelegt

Berlin. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe hat am 19. Januar den angekündigten Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vorgelegt. Ziel ist die Ausschöpfung des Potenzials der Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung. Dafür soll eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Sie soll u.a. die Verbindung der an der Versorgung Beteiligten untereinander sowie die Einbeziehung der Patienten verbessern und zur stabilen Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen beitragen.

Dafür sollen u.a. die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erweitert werden. Vorgesehen ist, eine sichere Telematikinfrastruktur zu etablieren, die als zentrale Struktur für die Kommunikation im Gesundheitswesen sorgt und auch für weitere Anwendungen und Leistungserbringer geöffnet werden soll. Die Gesellschaft für Telematik erhält erweiterte Kompetenzen. Gefördert und gefordert wird die Interoperabilität der IT-Systeme. Dafür soll ein Interoperabilitätsverzeichnis eingerichtet werden. Telemedizinische Leistungen werden gefördert.
Vorgesehen sind Vergütungsanreize für Ärzte und Krankenhäuser als Anschubfinanzierung zur Erstellung und Versendung von Entlassbriefen. Zuschläge soll es für die Nutzung telemedizinischer Leistungen geben.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hat den Gesetzentwurf begrüßt. Ohne eine moderne IT-Infrastrukturdiese seien weder die komplexen Prozesse in den Krankenhäusern noch die Vernetzung mit niedergelassenen Ärzten und anderen Beteiligten künftig zu steuern. Ein Problem auch hier sei aber die absolut ungenügende Investitionsfinanzierung durch die Länder. Die digitale Agenda der Bundesregierung für den Gesundheitsbereich werde ebenso ein ‚Papiertiger‘ bleiben wie die angekündigte Qualitätsoffensive, wenn dieses Problem nicht gelöst werde. Ohne ausreichende Investitionen keine Digitalisierung. Ohne Digitalisierung keine Qualitätsoffensive. Der VKD erwarte, dass die Politik nicht nur die notwendigen Gesetze formuliere, sondern auch mit dafür sorge, dass sie umgesetzt werden können. Auf jeden Fall sollten dafür Mittel aus dem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble avisierten Investitionsprogramm bereitgestellt werden.
Von den Krankenkassen wurde das Ziel des Gesetzgebers begrüßt, die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch das Gesetz anzuschieben. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), erklärte, der Gesetzgeber komme damit klaren Forderungen der Ersatzkassen nach, die elektronische Gesundheitskarte als Instrument für die Umsetzung medizinischer Anwendungen wie Notfalldaten, verordneten Medikamenten oder die Übermittlung des elektronischen Arztbriefes zu nutzen. Problematisch seien aber die vorgesehenen finanziellen Anreize, da ja Tätigkeiten, die ansonsten in Papierform erfolgen müssten, nun extra vergütet werden sollen, obwohl dadurch Personal entlastet werde.





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