Düsseldorf. Zwei nordrhein-westfälische Krankenhäuser werden im Rechtsstreit mit dem AOK-Bundesverband bei Sozialgerichten ein Hauptsacheverfahren beantragen. Ziel ist, eine endgültige Unterlassung der Veröffentlichung der QSR-Daten (Qualitätssicherung aus Routinedaten) des AOK-Krankenhausnavigators herbeizuführen. Die Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl und das St. Antonius Hospital Eschweiler werden in diesen Musterverfahren von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, dem Dachverband der 370 Kliniken im Land NRW, unterstützt.
„Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen aus unseren Mitgliedshäusern haben wir erhebliche Zweifel, ob die Ergebnisse der AOK aussagekräftig sind und die sogenannten „Lebensbaum-Bewertungen“ eine objektive Einschätzung der Behandlungsqualität bieten. Externe Experten haben uns diese Zweifel in zwei Gutachten aus methodisch-fachlicher und aus rechtlicher Sicht bestätigt“, erklärte Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, und betonte: „ Vor diesem Hintergrund sowie der weiterhin fehlenden Transparenz bezüglich Datengrundlage und Bewertungsmethodik werden die Krankenhäuser ihre Beschwerden gegenüber dem AOK-Navigator konsequent gerichtlich verfolgen. Wir setzen dabei auch große Hoffnung auf die Hinzunahme von Sachverständigen, die das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage sowie die Unvertretbarkeit der vorgenommen Bewertungen belegen werden.“
„Wir sprechen uns klar für einen Qualitätswettbewerb aus, wenn dieser von unabhängiger Seite auf methodisch sauberer Grundlage und mit transparenten und fairen Spielregeln stattfindet. Deswegen setzen wir auf das auf Bundesebene geplante neutrale Qualitätsinstitut (IQTiG – Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen). Wir brauchen endlich mehr Qualität der Qualitätskriterien. Vereinfachung darf nicht auf Kosten der Aussagekraft, Richtigkeit oder Fairness gehen. Die AOK setzt auf Qualität als Regulator der Quantität. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass es der Krankenkasse nicht um die Interessen der Patienten, sondern um die Schließung von Krankenhäusern und den Abbau von vermeintlichen Überkapazitäten geht“, bekräftigte der KGNW-Geschäftsführer.
Ein zentraler Kritikpunkt der KGNW an den QSR-Daten betrifft die Qualität der Qualitätsbewertungen. Die Darlegung der Modelle für die Bestimmung der Indikatoren, ihrer Risikoadjustierung und des Bewertungsverfahrens bleiben aus Sicht der KGNW weit hinter üblichen wissenschaftlichen Standards zurück.