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111,4 Millionen Euro für Niedersachsens Krankenhäuser

Hannover. Niedersachsen fördert die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und von kleinen Baumaßnahmen in 2014 mit einem Volumen von 111,4 Millionen Euro. „Damit ermöglichen wir es den Krankenhäusern, medizinisch-technische Geräte anzuschaffen und kleinere Baumaßnahmen wie zum Beispiel die Renovierung einzelner Räume zu erledigen“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Bettenzahl und der durchschnittlichen Behandlungsschwere in den einzelnen Kliniken.


Zu den medizinisch-technischen Geräten gehören zum Beispiel Ultraschallgeräte, Instrumente und Datenverarbeitungslagen aber auch Mobiliar. Das Geld kann von den Kliniken eingesetzt werden, um Geräte ganz neu anzuschaffen, aber auch um alte Geräte durch neue zu ersetzen.
Die kleinen baulichen Maßnahmen dienen vor allem der Instandhaltung, der Anpassung und Renovierung kleiner baulicher Einheiten, der Außenanlagen und der betriebstechnischen Anlagen, also zum Beispiel von Heizungen oder Lüftungsanlagen.
2013 lag die Summe der pauschalen Investitionsförderung bei 111,3 Millionen Euro, 2012 bei 107,2 Millionen Euro und 2011 bei 96,1 Millionen Euro.
Für Niedersachsens Krankenhäuser hat die Landesregierung für 2014 bis 2016 daneben einen Verpflichtungsrahmen für die Investitionsprogramme in Höhe von 360 Millionen Euro eingeplant, was ein durchschnittliches Investitionsprogramm von 120 Millionen zulässt. Dazu kommen in diesem Jahr weitere vier Millionen Euro, mit denen Niedersachsen die Versorgung im ländlichen Raum stärken will. Diese Mittel sollen dazu dienen, regional abgestimmte Versorgungskonzepte zu realisieren.





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