Berlin. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den Fallpauschalenkatalog 2014 für Krankenhäuser verständigt.
Der DRG-Katalog wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erneut deutlich weiter entwickelt. Besondere Schwerpunkte lagen in diesem Jahr auf einer sachgerechteren Abbildung von seltenen, hochspeziellen und seltenen, extrem teuren Fällen. Weiter differenziert und verbessert wurden insbesondere auch die Bereiche der Wirbelsäulen-Operationen und der Herzkatheter-Operationen. Zudem erhält die Kinderheilkunde weitere speziell zugeschnittene Abrechnungsmöglichkeiten. Von besonderer allgemeiner Bedeutung ist eine veränderte Berechnung des Fallschweregrades, die zukünftig eine differenziertere Berücksichtigung von Nebenerkrankungen und Komplikationen ermöglicht.
Zentraler Verhandlungsgegenstand war das im letzten Jahr erstmals gebildete Zusatzentgelt für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren. Anhand der ersten Erfahrungen mit diesem Zusatzentgelt konnten für besonders teure Fälle verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten vereinbart werden.
Der im zweiten Jahr optional anzuwendende PEPP-Entgeltkatalog 2014 für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen befindet sich noch in der Abstimmung der Selbstverwaltungspartner. Im letzten Jahr konnte dazu keine Einigung erzielt werden, so dass der derzeit geltende Entgeltkatalog per Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzt wurde.
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Auf DRG-Katalog 2014 geeinigt
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