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Nachricht

Neufassung der Datensatzbeschreibung zum Qualitätsbericht

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss GBA hat eine Neufassung der Datensatzbeschreibung für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser beschlossen. Die Regelung tritt nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext wird auch unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/  veröffentlicht.


Die Anpassung erfolgt aufgrund der neuen Regelungen für die Qualitätsberichte. Sie sehen u.a. eine jährliche Berichterstattung vor. Bisher war das nur alle zwei Jahre erforderlich. Zusätzliche Informationspflichten entstehen auch beim Thema Krankenhaushygiene.
Neben der Neufassung des Anhangs 1 zu Anlage 1 der Regelungen wurden auch die aktualisierten Servicedateien für die Berichtersteller zur Veröffentlichung auf der Webseite des GBA freigegeben. Eine Anleitung zur Datenaggregation im standortübergreifenden Gesamtbericht soll demnächst veröffentlicht werden. Für das gesamte Übermittlungsverfahren ab dem Qualitätsbericht für 2013 gilt eine geänderte Abgabefrist bis zum 15. Dezember des Erstellungsjahres. Der Bericht 2012 muss bis zum 15. Februar 2014 übermittelt werden.





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