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Erklärung des Vorsitzenden des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser (IVKK) e.V. Bernhard Ziegler gegenüber den Teilnehmern des Pressegespräches am 23. Januar 2014

BERLIN (23. Januar 2014). Das Urteil des Landgerichts Tübingen bestätigt zwei Kernpositionen unseres Verbandes: Krankenhäuser sind keine renditeorientierten Wirtschaftsunternehmen im herkömmlichen Sinne und sie fallen nicht unter das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union, da die Anwendung dieses Beihilferechtes den gesetzlichen Auftrag der Krankenhäuser unmöglich machen würde.

Die Versorgung in der Fläche wird zumeist von kommunalen Kliniken sichergestellt, ebenso wie die Ausbildung zumeist von öffentlichen Häusern getragen wird. Auch die Vorhaltung einer Notfallaufnahme ist überwiegend an kommunalen Kliniken angesiedelt. Schließlich besteht gerade an öffentlichen Häusern ein erheblicher Investitionsstau, den die Länder verursacht haben. In allen diesen Punkten liegen die Gründe für strukturelle Defizite im Krankenhausbereich.

BERLIN (14. November 2013). Darf eine Kommune ihr Krankenhaus finanziell stützen? Ist das mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar oder stellen solche Hilfen einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil kommunaler Krankenhäuser gegenüber anderen Klinikträgern dar? Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat heute in Berlin ein verfassungsrechtliches Gutachten vorgestellt, das eindeutig nachweist: Solche Hilfen sind zulässig. Gleichzeitig strebt der Verband aber nun eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht an. Es soll darüber entscheiden, welchen Stellenwert die Krankenhausversorgung in Deutschland überhaupt hat: Sind Krankenhäuser Wirtschaftsbetriebe und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht oder sind sie Teil der Daseinsvorsorge des Staates und damit auch der Kommunen? Welche Kompetenzen hat die Europäische Union, darauf Einfluss zu nehmen?

IVKK-Chef Ziegler schreibt an Kommunale Spitzenverbände und warnt: Klage gehört nicht nach Luxemburg, sondern nach Karlsruhe

Berlin, 29. Juli - In einem Brief an die kommunalen Krankenhäuser in Deutschland sowie an die Präsidien der kommunalen Spitzenverbände, hat der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser in Deutschland (IVKK), Bernhard Ziegler, auf die Gefahren hingewiesen, die die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw für die Krankenhäuser in ganz Deutschland mit sich bringt.
Die Klage berufe sich auf europäisches Wettbewerbsrecht und sei darauf gerichtet, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu landen, obwohl das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzp für Deutschland festgeschrieben habe. Mit einem Rechtsgutachten durch die Universität Hannover will der Interessenverband zeigen, dass die Grundlage der Wettbewerbsklage des BDPK gegen das Grundgesetz verstößt und nicht an den EuGH überwiesen werden darf, sondern vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehört.
Ursprünglich, so heisst es in dem Brief des IVKK-Vorsitzenden, habe der BDPK diese Klage gegen die Stadt München richten wollen, dieses Vorhaben jedoch aus Furcht vor einem politischen „Tsunami" aus dem Fokus der Medien- und Landeshauptstadt München ins beschauliche Baden-Württemberg verlagert.


In seinem Schreiben warnt der IVKK-Vorsitzende, das Landgericht Tübingen könne den Fall vorschnell dem Europäischen Gerichtshof vorlegen und damit die Entscheidung über Krankenfinanzierung in Deutschland faktisch auf die EU-Ebene verlagern.
Ziegler: "Was sich derzeit beim europäischen Bankensystem abspielt, würde sich dann auch beim europäischen Krankenhauswesen vollziehen. Dazu darf es nicht kommen, weil das Krankenhauswesen in Deutschland eine grundgesetzlich garantierte Instanz ist und bleibt!"


Ziegler bestätigt, dass der Bereich der Krankenhausfinanzierung in Deutschland reformbedürftig und möglicherweise ungerecht sei. Klagen dagegen seien jedoch in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht "bestens aufgehoben".
Den Brief im Wortlaut finden Sie hier.


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Die Unterfinanzierung von Kliniken im investiven Bereich ist eine Aufgabe, der sich die Bundespolitik widmen muss. In einem Schreiben an den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Jens Spahn, forderte der Vorsitzende des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler, Bundesregierung und Bundestag dazu auf, für einheitliche Regelungen bei der Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten zu sorgen, anstatt die Kliniken mit Hinweis auf "angesichts der Finanzlage mancher Länder theoretische Zuständigkeiten" der Länder im Regen stehen zu lassen.

Angleichung der Landesbasisfallwerte

Auch die Finanzierung der Betriebskosten im Rahmen des DRG-Systems muss nach Meinung von Ziegler neu gestaltet werden. Neben einem angemessenen Ausgleich für Lohnkostensteigerungen, auf die Kliniken keinen Einfluss haben, sei es notwendig, auch im Bereich der Landesbasisfallwerte zu einer Angleichung auf den Wert von Rheinland-Pfalz zu kommen. "Dies ist auch im Hinblick auf die Finanzsituation der Krankenkassen möglich," konstatierte Ziegler.

Kliniken tragen Last der demografischen Entwicklung allein

Der IVKK verwahre sich gegen pauschale Unterstellungen, die Mengenausweitung sei von Krankenhäusern bewusst herbeigeführt worden. Ziegler wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Krankenhäuser die Last der demografischen Entwicklung im Gesundheitswesen "seit Jahren allein tragen," da zusätzliche Fälle den Landesbasisfallwert senken. "Diese Entwicklung haben Politik und BMG bisher völlig ignoriert. Es wird Zeit, dass sich daran etwas ändert", so Bernhard Ziegler.

Als "skandalös unqualifizierten Profilierungsversuch ohne jede Sachkenntnis" hat der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser in Deutschland (IVKK) eine Erklärung von GKV-Pressesprecher Florian Lanz zurückgewiesen. Der GKV hatte in Person von Lanz politischen Forderungen der CSU-Landesgruppe nach finanzieller Besserstellung von Kliniken eine rüde Absage erteilt. Lanz sprach wörtlich von "Wald-und-Wiesen-Kliniken", die solange keine weiteren Zuwendungen erhalten sollten wie Überkapazitäten an Klinik-Betten bestünden.





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