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Versorgungsgesetz: Das Gesetz geht an der Versorgungsrealität vorbei

Berlin, 22. September 2011. Die Bundesregierung hat erkannt, dass es höchste Zeit ist, an den Strukturen unseres Gesundheitswesens Veränderungen vorzunehmen.

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) begrüßt deshalb grundsätzlich das Vorhaben, wieder Stabilität in die ambulante Versorgung zu bringen und die Schnittstellenbereiche zum stationären Sektor, zu den Krankenhäusern, klarer zu regeln.  Leider verfehlt der vorliegende Entwurf eines Versorgungsstrukturgesetzes in wesentlichen Punkten aber dieses Ziel. Der IVKK sieht daher dringenden Korrekturbedarf.

Einseitig Vorteile für niedergelassene Ärzte
So ist für die kommunalen Krankenhäuser die einseitige finanzielle Bevorteilung der ambulanten Ärzte gegenüber den Kliniken nicht nachzuvollziehen.  Diesen  werden – statt sie ebenfalls zu stützen -  neue Lasten auferlegt. Wer die medizinische Versorgung auf dem Lande  verbessern will, muss beide Seiten stärken. Dazu gehört zumindest, dass die  Kürzungen aus dem GKV-Finanzierungsgesetz  aufgehoben werden. Die völlig unsinnige Anbindung der Klinikbudgets an die Grundlohnrate sollte längst durch einen Orientierungswert abgelöst sein. „Wir fordern daher, dass dies ab 2013 endlich umgesetzt und die Finanzierung der Krankenhäuser  an die Kosten- und Leistungsentwicklung  angepasst wird“, erklärt der Vorsitzende des IVKK, Bernhard Ziegler.

Wettbewerbsverzerrung
Auch die Regelungen zu  Medizinischen Versorgungszentren gehen aus Sicht des IVKK zum Teil in die falsche Richtung.  Nachvollziehbar ist, dass Gesellschaften in Form einer AG von der ambulanten Versorgung ferngehalten werden sollen. Indirekte Ansätze, wie sie jetzt geplant sind, können aber gerade kommunalen Krankenhäusern  die Gründung von MVZ erheblich erschweren – wenn etwa die Kommunalaufsicht wegen der von den Kassenärztlichen Vereinigungen geforderten Bürgschaft die Zustimmung verweigert.  Eine solche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der kommunalen Häuser träfe auch die Versicherten in vielen ländlichen Regionen, denn hier stellen vor allem kommunale Kliniken die Versorgung sicher.

Unsinnige Regelungen
Aus Sicht der täglichen Praxis  warnt der IVKK auch dringend davor, den neuen Bereich ambulanter spezialärztlicher Versorgung so einzuführen, wie er im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Hier gibt es eine ganze Reihe von geplanten Regelungen, die der Versorgungsrealität in keiner Weise entsprechen. Sehr kritisch zu sehen ist zum Bespiel,  dass offenbar das Behandlungsspektrum der Krankenhäuser eingeschränkt werden soll. Nicht akzeptabel ist auch, dass die Krankenhäuser Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Fachärzten schließen müssen, wenn sie bestimmte Leistungen ambulant  erbringen wollen. Abgesehen davon, dass es gerade in unterversorgten ländlichen Regionen diese Praxen oft gar nicht mehr gibt, ist das keine Position auf Augenhöhe und widerspricht dem ursprünglichen Ziel, dass jeder, der bestimmte Qualitätskriterien erfüllt, in diesem Bereich Leistungen erbringen darf. Der Patient könnte wählen – aber auch er muss auf Überweisung durch den niedergelassenen Arzt hoffen.  Das schränkt ohne Not die freie Arztwahl ein, die aber als hohes Gut von den Versicherten  betrachtet wird.
Ganz prekär würde die Lage für onkologische Patienten, denn die Regelung gefährdet die Versorgung Krebskranker gerade dort, wo sie bisher durch die Krankenhäuser gewährleistet wird, weil  niedergelassenen Fachärzte fehlen.
Hier ist vieles in nicht durchdacht. Daher fordert der IVKK eine Streichung  dieser völlig unsinnigen Regelungen. Ziegler: „Wir gehen durchaus mit den Ländern konform, die ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren für diesen neuen Bereich vorschlagen. Die Komplexität dieses Vorhabens erfordert  Sorgfalt und Sachverstand.  Der IVKK ist jederzeit bereit, an der Ausgestaltung dieser an sich guten Idee mitzuarbeiten und seine Praxissicht einzubringen.“
Die Stellungnahme des IVKK zum  GKV-VStG im Wortlaut unter www.ivkk.de

Kontakt:
Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V.
Geschäftsstelle
Schiffbauerdamm 8
10117 Berlin
Tel.: 030.40054102
Mail: berlin@ivkk.de

Ansprechpartner für die Redaktion

Dr. Uwe Alschner
IVKK e.V.
Schiffbauerdamm 8
Telefon: 030/400 54 102





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