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BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage

 

 

Zur heutigen Entscheidung im Revisionsverfahren BDPK ./. Landkreis Calw erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

 

Karlsruhe, 24. März 2016 - Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist ein Teilerfolg für den BDPK, aber auch eine Chance zur Klärung der Grundsatzfrage: sind Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes?

 

Sie können es nicht sein, wenn die Kompetenz der EU diesbezüglich nicht gegeben ist, was der IVKK von Anfang an bezweifelt und zur eigentlichen Klärung angemahnt hat.

 

Die Leistungen für Krankenhäuser betreffen einen Kernbereich des vom Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil zum EU-Vertrag (2009) als "integrationsfest" und damit nicht an die EU übertragbar erklärten Bereiches des Grundgesetzes.





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