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Nachricht

Berlin. Der Bundestag hat das Patientenrechtegesetz beschlossen. Die von der Bundesärztekammer und dem Marburger Bund geforderte Offenlegung von Bonusregelungen in Chefarztverträgen ist darin nicht enthalten. Auch der von den Ländern und Oppositionsparteien geforderte Härtefallfonds wurde nicht in das Gesetz aufgenommen.

Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat eine Änderung der Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorgeschlagen. Er empfiehlt, die Obergrenze von Geld- und Sachleistungen bei der PJ- Aufwandspauschale im Inland nicht bei 373 Euro im Monat zu belassen, wie es der Entwurf der Änderungsverordnung vorsieht, sondern diese auf 597 Euro monatlich zu erhöhen. Er folgt damit einer Forderung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund.

Berlin. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach hat in der süddeutschen Zeitung vom 30. November die hygienischen Verhältnisse in den deutschen Krankenhäusern kritisiert und eine „umfassende Reform des Systems" gefordert. Der Gesetzgeber müsse jetzt handeln. Lauterbach erklärte auch, dass „manche Krankenhäusern seit zwei bis drei Jahren systematisch immer häufiger operieren und chirurgische Eingriffe vornehmen." Dadurch sei eine Nachfrage entstanden, die sehr stark vom Angebot bestimmt werde und nicht von der medizinischen Notwendigkeit. Auch gebe es „mittlerweile haarsträubende Unterschiede bei der Qualität des Angebots." Vor allem in medizinisch sehr komplexen Bereichen könnten Patienten nur hoffen, an einen tatsächlichen Spezialisten zu geraten. Er erklärte, bestimmte Kliniken seien zu einem Sicherheitsrisiko geworden.

Berlin. In ihrer Sitzung am 14. Dezember haben die Bundesländer der Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 zugestimmt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Es regelt neben dem Ende der Praxisgebühr auch den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Personen auf besondere pflegerische und persönliche Betreuung, Hilfe und Assistenz. Dieser Anspruch soll auch bei Aufenthalt in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weitergelten.

Berlin. Die Finanzierung zum Aufbau klinischer Krebsregister steht. Die Einigung zwischen Bundesgesundheitsministerium, Ländern und Deutscher Krebshilfe entspricht der im Entwurf des Krebsfrüherkennnungs- und -registergesetzes (KFRG). Danach wird die Deutsche Krebshilfe 90 Prozent des rund acht Millionen teuren Investitionsbedarfs übernehmen, die restlichen zehn Prozent tragen die Länder.





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