SKIP TO CONTENT

Nachricht

Erlabrunn. Constanze Fisch ist offiziell seit Jahresbeginn neue Krankenhausbetriebsleiterin in den Kliniken Erlabrunn. Das Amt gab es bisher im Haus noch nicht. Diese Strukturveränderung sei notwendig geworden, um die Geschäftsleitung zu entlasten, begründete sagt Geschäftsführer Josef Wieder gegenüber der Presse. Bisher habe er in Personalunion die alltäglichen, betrieblichen Dinge geregelt und gleichzeitig auch die strategischen Entscheidungen getroffen.

Die gebürtige Annabergerin wird künftig für den organisatorisch-technischen Bereich zuständig sein. Mit Krankenhausbetriebsleiterin Constanze Fisch, Krankenhausfinanzleiterin und Prokuristin Heidrun Ballmann sowie der Assistentin der Geschäftsleitung Manuela Trillitzsch, Chefärztin Sabine Schulz und Pflegedienstdirektorin Ellen Strauch im medizinischen Bereich sind im Krankenhaus ausschließlich Frauen auf den Chefposten..

Constanze Fisch kennt das Haus bereits, denn sie war bereits Mitte der 1990er Jahre schon einmal hier tätig, ging dann aber zum Studium nach Leipzig.

Köln. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) bekommt eine neue Geschäftsführerin. Heike Nordmann wird die Position ab dem 15. Februar 2014 übernehmen. Nordmann hat seit 1998 als wissenschaftliche Referentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Dort leitete die Diplom-Ökotrophologin die Gruppe „Wohnen und Pflege" sowie zahlreiche Projekte, die sich mit Seniorenpolitik, Wohn- und Pflegeberatung, Demenz und haushaltsnahen Dienstleistungen beschäftigten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und Förderer des IVKK,

am Donnerstag, den 23. Januar 2014, um 19.30 Uhr, wird der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Dr. Siegfried Broß, in den Räumen der URANIA Berlin e.V., An der Urania 17 in 10787 Berlin über das Thema sprechen und mit Ihnen über diese und andere Fragen diskutieren:

Darf eine Kommune ihr Krankenhaus finanziell stützen? Ist das mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar, oder stellen solche Hilfen einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil kommunaler Krankenhäuser gegenüber anderen Klinikträgern dar? Sind Krankenhäuser Wirtschaftsbetriebe und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht oder sind sie Teil der Daseinsvorsorge des Staates und damit auch der Kommunen?

Details zum Veranstaltungsort: http://www.urania.de/programm/2014/t344/

Es würde uns freuen, wenn Sie auch im Rahmen Ihrer Kommunikation auf den Termin hinweisen, damit die Debatte den breiten öffentlichen Raum erreicht, wo sie dringend geführt werden muss. Sofern Sie, ggf. mit weiteren Gästen teilnehmen möchten, lassen Sie uns Ihre Kartenwünsche gerne wissen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Uwe Alschner

Falls Sie Fragen haben sollten, richten Sie diese bitte an berlin@ivkk.de. Vielen Dank! 

Tübingen. Am 23. Dezember hat das Landgericht Tübingen eine Musterklage des Bundesverbandes deutscher Privatkliniken (BPK) gegen den Landkreis Calw abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit der Praxis, dass Kommunen und Landkreise ihre Krankenhäuser mit Hilfe von Steuermitteln stützen, wenn sich diese in finanzieller Schieflage befinden. Die Privatkliniken betrachten das als Wettbewerbsnachteil, weil sie ohne solche Zuschüsse auskommen müssen. Sie verwiesen auf die EU-Wettbewerbsregeln.

Die Richter sahen dagegen die Subventionen als rechtmäßig an, da es sich bei kommunalen Krankenhäusern um einen Teil öffentlicher Daseinsvorsorge handele, zu der ein Kreis gegenüber seinen Bürgern verpflichtet sei, ein privater Klinikträger hingegen nicht.

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser hatte dazu ein Expertengutachten beauftragt, das zu dem gleichen Schluss gekommen war (s. www.ivkk.de). Nach Meinung des IVKK hätte ein gegenteiliges Urteil weit reichende Folgen für die kommunalen Krankenhäuser und damit für die Krankenhauslandschaft in Deutschland gehabt. Der Verband begrüßte daher das Urteil. Verbandschef Bernhard Ziegler betonte: „"Krankenhäuser sind keine gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmen. Sie erfüllen einen Auftrag, der ihnen gesetzlich auferlegt ist." Auch der Calwer Landrat Helmut Riegger (CDU), der den Musterprozess für Hunderte kommunaler Krankenhäuser und ihre Träger führte, erklärte gegenüber der SWR Landesschau, die Privatkliniken seien auf ganzer Linie damit gescheitert, die deutsche Krankenhausfinanzierung aus den Angeln zu heben.

Der Verband der Privatkliniken will dagegen an seiner Auffassung festhalten. Über weitere rechtliche Schritte werde noch entschieden, hieß es. Es wird davon ausgegangen, dass es eine grundsätzliche Klärung durch den Bundesgerichtshof geben wird. Auch der IVKK ist daran interessiert.

Berlin. Neuer Bundesgesundheitsminister ist Hermann Gröhe. Diese Personalie hatte wohl niemand erwartet. Mit Belangen des Gesundheitsbereichs war der Jurist und bisherige Kanzleramtsminister zuvor nicht befasst. Während die meisten das als Manko betrachten, gibt es aber durchaus auch Stimmen, von denen die Berufung Gröhes positiv gesehen wird. Als Jurist werde er sich schnell in die Gesetzeslage einarbeiten, er habe gesetzgeberische Erfahrung und natürlich einen guten Draht zum Kanzleramt.

Als Parlamentarische Staatssekretärin der bisherigen alten Garde ist ihm Annette Widmann-Mauz geblieben, die zwar schon langjährige Erfahrung mit dem Thema hat, jedoch bisher nicht besonders profiliert schien – zumindest in der Außenbetrachtung. Neue Parlamentarische Staatssekretärin wurde Ingrid Fischbach. Sie war zuvor stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Als Beamteten Staatssekretär holte sich Gröhe Lutz Stroppe in sein neues Ministerium. Er war seit Juli 2012 Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, das nun der SPD zugefallen ist. Stroppe und Gröhe kennen sich aus der Konrad-Adenauer-Stiftung. Hier hatte Stroppe eine führende Tätigkeit inne, Gröhe gehört seit über zehn Jahren dem Vorstand an.

Eine weitere Neubesetzung ist Karl-Josef Laumann - nun Pflege- und Patientenbevollmächtigter im BMG im Rang eines Beamteten Staatssekretärs.

Das erste Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition betraf noch in diesem Jahr die Gesundheitspolitik, konkret: die Arzneimittelpolitik. Die Regierungsfraktionen brachten bereits am 17. Dezember zwei Gesetzentwürfe in das Parlamentarische Verfahren ein. Der erste ist der Entwurf für ein 13. SGB V - Änderungsgesetz, der das zum Jahresende auslaufende Preismoratorium bis März verlängert. Hier wurde so blitzschnell durch sämtliche Gremien hindurch beraten und beschlossen, dass die dreimonatige Weitergeltung des Arzneimittel-Preismoratoriums auf Basis der Preise vom 1. August 2009 ab dem 1. Januar 2014 gelten kann.

Das zweite ist der Entwurf für ein 14. SGB V – Änderungsgesetz, in dem es um die Ersetzung des Bestandsmarkts-Aufrufs im Rahmen der Nutzenbewertung nach AMNOG, die weitere Verlängerung des Preismoratoriums nach dem 1. April 2014 bis voraussichtlich 2017 sowie die Erhöhung des allgemeinen Herstellerrabatts von sechs auf sieben Prozent geht. Dieser Entwurf wurde am 19. Dezembers in Erster Lesung im Bundestag beraten. Das Verfahren geht dann im kommenden Jahr weiter.

Zur Person: Hermann Gröhe wurde 1961 in Uedem am Niederrhein geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften in Köln und ist dort auch seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Mit 14 Jahren trat er in die Junge Union ein. Von 1989 bis 1994 war er deren Bundesvorsitzender. Mitglied des Deutschen Bundestags ist Gröhe seit 1994. Im Oktober 2008 wurde er von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Staatsminister im Kanzleramt berufen. In den letzten vier Jahren war er Generalsekretär der CDU.





SKIP TO TOP