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Duisburg. Die Ärzte- und Zahnärztekammer Nordrhein-Westfalen will die Sprachkompetenz ausländischer Mediziner künftig stärker kontrollieren. Wie die WAZ berichtete, könnten auch ausländische Patienten ihre Ärzte häufig nicht verstehen. In Duisburgs Krankenhäusern würden daher schon seit einigen Jahren Dolmetscher bei Sprachproblemen aushelfen.

In Duisburg lebten der Zeitung zufolge 166.000 Menschen mit Migrationshintergrund - davon 77.000 Ausländer - und rund 16 Prozent der Klinik-Ärzte kommen ebenfalls nicht aus Deutschland.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens wolle daher die Sprachkompetenzen ausländischer Mediziner künftig durch die NRW-Ärzte- und Zahnärztekammern verstärkt kontrollieren zu lassen. Der Bundesverband der Dolmetscher fordere seinerseits mehr Übersetzer in Kliniken und Arztpraxen.

Die Zeitung berichtete, dass in der St.-Johannes-Klinik schon vor acht Jahren der NRW-weit erste hausinterne Dolmetscherdienst installiert wurde. 15 Klinikmitarbeiter - aus Frankreich, der Türkei, dem Baltikum, Russland, oder Indien - könnten vom behandelnden Arzt hinzugerufen werden. Dabei seien vor allem Muttersprachler wichtig, weil ihnen nicht nur die Sprache, sondern auch der kulturelle Kontext bekannt sei.

Erfurt. Der Thüringer Landtag hat ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. Es regelt Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser. Laut einem Bericht des MDR stehen aber die eigentlichen Vorgaben nicht im Gesetz, sondern in einer Rechtsverordnung des Sozialministeriums, die überdies auch erst noch erlassen werden solle. Sozialministerin Heike Taubert (SPD) räumte gegenüber dem Sender ein, dass man auch die Kriterien erst noch gemeinsam finden müsse. Entsprechende Gesetzentwürfe der Linken und Grünen seien im Landtag gescheitert.

Der Landtag habe dennoch beschlossen, dass die 45 Krankenhäuser des Landes künftig Qualitätsvorgaben des Landes erfüllen müssten. Mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition wurde das neue Landeskrankenhausgesetz beschlossen, das Mindeststandards für die Kliniken festlegt. Der Versorgungsauftrag in den einzelnen Fachrichtungen wird damit erstmals verbindlich an solche Standards geknüpft. Die Landesregierung erhält mit dem Gesetz außerdem ein Mitspracherecht bei Kooperationen zwischen Kliniken.

Berlin. Der Berliner Senat stellt in diesem Jahr nur 70 Mio. Euro für die Krankenhäuser der Stadt als Investitionsmittel zur Verfügung. Das sind zwar elf Millionen Euro mehr als 2013, jedoch wären laut der Berliner Krankenhausgesellschaft 200 Millionen Euro notwendig. Für 2015 sind dann 77 Millionen Euro Pauschalförderung eingeplant. Derzeit liegen laut BKG Förderanträge für allein dringende bauliche Investitionen in Höhe von 643 Mio. Euro vor. Insgesamt betrage der Investitionsbedarf bis 2017 mehr als eine Milliarde Euro.

Berlin. Bis zum Herbst will Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene neue Qualitätsinstitut für die Krankenhäuser gegründet haben. Das berichtete die Ärzte Zeitung. Der Etat der neuen Behörde soll 16 Mio. Euro jährlich betragen.

Eine Aufgabe des Instituts werde es sein, Mindestmengen für bestimmte Eingriffe festzulegen. Es soll sich außerdem damit beschäftigen, wie Qualität besser als bisher gemessen werden könne. Das Ergebnis soll eine Rangliste für bestimmte Eingriffe sein, die Versicherten zeigt, welches Krankenhaus hier am besten arbeitet.

Bremen. Die Fusion der vier städtischen Kliniken zu einer „Einheitsgesellschaft" unter dem Dach der Gesundheit Nord scheint in Bremen auf der Tagesordnung zu stehen. Das berichtete jedenfalls der Weser-Kurier. Noch im Januar wollten die politischen Gremien beraten. Erste konkrete Überlegungen gebe es sowie Unterstützung von den Arbeitnehmervertretern.

Die zentralen Frage seien, ob die fünf eigenständigen städtischen GmbHs – die Kliniken in Ost, Nord, Mitte, Links der Weser und ihre Holding Gesundheit Nord (Geno) – zu einem Unternehmen unter dem Dach der Geno verschmolzen und in einem solchen Betrieb dann auch die Reibungsverluste so abgebaut werden könnten, dass der Verbund wirtschaftlicher und damit günstiger für die Steuerzahler betrieben werden könnte.

Der Klinikverbund schreibe derzeit jedes Jahr Millionenverlusten. Für den Neubau des Krankenhauses an der St.-Jürgen-Straße würden die kalkulierten 230 Millionen Euro nicht ausreichen und die Fertigstellung werde voraussichtlich ein Dreivierteljahr länger dauern als geplant.

Eine Reihe von Zentralisierungen in patientenfernen Bereichen seien bereits vorgenommen worden. Es gebe aber unverändert z.B. an den vier Standorten vier Chefetagen.

Zu den derzeit diskutierten Reformansätzen gehörten daher neben der Auflösung der vier Klinik-GmbHs auch Veränderungen in den Führungsstrukturen.

Inzwischen gibt es ein Gutachten zum Sanierungsplan des Bremer Senats. Es kommt zu dem Schluss, dass dieser nicht ausreicht, den Jahresfehlbetrag der Gesundheit Nord (Geno) in ausreichendem Maße zu senken. Danach würde dieser von 34 Mio. Euro vor Steuern (2012) bis 2017 nur auf 28,5 Mio. Euro sinken. Beauftragt hatte das Gutachten der Steuerzahlerbund Niedersachsen und Bremen beim Institute for Health Care Business. Ohne den Sanierungsplan allerdings würde danach der Jahresfehlbetrag 67,2 Mio. Euro betragen.





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