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Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser IVKK hat am 23. Januar in einer Pressekonferenz zum Thema gefordert, die Krankenhausfinanzierung von Grund auf neu auszurichten. Der IVKK-Vorsitzende Bernhard Ziegler erklärte gegenüber den Teilnehmern des Pressegesprächs, das Urteil des Landgerichts Tübingen bestätige zwei Kernpositionen des Verbandes: Krankenhäuser seien keine renditeorientierten Wirtschaftsunternehmen im herkömmlichen Sinne und sie fielen nicht unter das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union, da die Anwendung dieses Beihilferechtes den gesetzlichen Auftrag der Krankenhäuser unmöglich machen würde.

Ziegler begründete, die Versorgung in der Fläche werde zumeist von kommunalen Kliniken sichergestellt, ebenso wie die Ausbildung zumeist von öffentlichen Häusern getragen werde. Auch die Vorhaltung einer Notfallaufnahme sei überwiegend an kommunalen Kliniken angesiedelt. Schließlich bestünde gerade an öffentlichen Häusern ein erheblicher Investitionsstau, den die Länder verursacht hätten. In allen diesen Punkten lägen die Gründe für strukturelle Defizite im Krankenhausbereich.
Mehr zur Pressekonferenz unter www.ivkk.de

Berlin. Gesetzlich Krankenversicherten muss der Zugang zum Facharzt im Krankenhaus erleichtert werden. Das forderte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, in der Diskussion über Wartezeiten auf Facharzttermine.

"Die Krankenhäuser könnten einen merklichen Beitrag zur Verbesserung der ambulanten fachärztlichen Versorgungslage leisten, wenn man sie nur ließe. Dazu müssten allerdings gesetzliche Hemmnisse abgebaut und Umsetzungsverhinderungen im Selbstverwaltungsprozess gezielt entgegengewirkt werden. Ein Zentraler Schlüssel zur Entlastung der Facharztpraxen und zur Ausweitung der fachärztlichen Behandlungskapazitäten liegt in der offensiven Umsetzung der heute schon im Gesetz vorgesehenen ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach § 116 SGB V."

Baum wies darauf hin, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten für GKV-Versicherte Krebs-, Rheuma- und Herzpatienten sowie Patienten mit speziellen Krankheiten in Ambulanzen der Krankenhäuser seit zwei Jahren durch ein Zulassungsmoratorium blockiert seien. Eine Gesetzesänderung der alten Koalition habe den Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA) beauftragt, das zulässige ambulante Leistungsspektrum bei den einzelnen Krankheiten auf schwere Fälle zu begrenzen. Neue Zulassungen, für die viele Kliniken in Bereitschaft stünden, seien erst möglich, wenn der G-BA das neu zulässige Leistungsspektrum freigebe. Nach zwei Jahren Beratungszeit sei aber lediglich die Tuberkulose als ambulante Behandlungsmöglichkeit im neuen System im Dezember des letzten Jahres freigegeben worden.

Gestützt auf die restriktiven gesetzlichen Vorgaben versuchten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen, das zulässige ambulante Behandlungsspektrum der Krankenhäuser möglichst eng zu halten, kritisierte Baum. Eine merkliche Entlastung der fachärztlichen Versorgung sei möglich, wenn das gesamte Spektrum der Krebsbehandlungen, der rheumatischen Erkrankungen und der Herzerkrankungen sowie vieler anderer kleinerer Krankheitsarten ohne gesetzliche Begrenzung für ambulante Behandlungen in den Krankenhäusern endlich freigegeben würde. Dies wäre weitaus wirksamer als neue bürokratische Patientensteuerungsstellen bei Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch die von der Bundesärztekammer vorgeschlagenen „Beschleunigungsüberweisungen" sieht Baum als wenig hilfreich an: "Sie würden das Recht auf freien Zugang zum Facharzt noch mehr einschränken."

Berlin. Die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wird noch umfangreicher. Die heute schon als Super-Behörde agierende Einrichtung hat im Koalitionsvertrag weitere Aufgaben zugewiesen bekommen. Andere wurden ausgeweitet. Hier einige Beispiele:

So soll für die Sektor übergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten, bei der bisher keine großen Schritte zu konstatieren sind, ein unabhängiges Institut gegründet werden, damit der GBA kontinuierlich eine wissenschaftliche Basis für seine Entscheidungen zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen diesem Institut pseudonymisierte Daten zur Verfügung stellen, die ausgewertet und schließlich auch einrichtungsbezogen veröffentlicht werden sollen.

Der GBA soll künftig Mindestmengen rechtssicher festlegen dürfen. Ausnahmebefugnisse der Länder sollten aber weiter möglich sein.

Die Krankenhäuser werden verpflichtet, ihre jährlichen Qualitätsberichte für Patienten und niedergelassene Ärzte verständlicher und transparenter zu formulieren. Dafür soll der GBA seine entsprechenden Richtlinien präzisieren und Patientensicherheit sowie die Ergebnisse von Patientenbefragungen mit aufnehmen.

Verändert werden soll das System der Mehrleistungsabschläge bei den Krankenhäusern. Es soll differenzierter werden, Leistungen mit hoher Qualität können ausgenommen, sehr gute Qualität sogar mit Zuschlägen belohnt, unterdurchschnittliche Qualität mit höheren Abschlägen belegt werden können.

Die Qualität soll risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren gemessen werden. Zur Bedarfssicherung soll es Sicherstellungszuschläge nach den Regeln des G-BA geben.

Modellhaft sollten Selektivverträge mit Krankenkassen ermöglicht werden. Hier soll der GBA planbare Leistungen auswählen, für die Krankenkassen zwischen 2015 und 2018 Qualitätsverträge abschließen können. Danach folgt eine Evaluation.

Verpflichtend sollen die Krankenhäuser das Infektionsgeschehen in ihren Kliniken in ihre Qualitätsberichte aufnehmen. Bisherige rechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit nosokomialen Infektionen sollen evaluiert und ggf. erweitert werden.

Aufgabe des GBA wird es auch sein, solche planbaren Operationen zu definieren, die anscheinend zu oft erfolgen. Bei diesen soll eine standardisierte Zweitmeinung auf Kosten der Kassen erfolgen können.

Die bisher bestehenden DMP wird der GBA weiterentwickeln sowie neue Programme für Rückenleiden und Depressionen auflegen.

Dauerthema bleibt die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, für die der GBA die Führung der Qualitätsnachweise festlegen soll.

Da ein neuer Innovationsfonds für innovative Sektor übergreifende Versorgungsformen und eine entsprechende Versorgungsforschung aufgelegt wird, soll der GBA Kriterien für die Vergabe der Mittel aus diesem Fonds festlegen und auch die Vergabe selbst durch ein jährlich durchzuführendes Ausschreibungsverfahren in die Hand nehmen.

Setzt ein Krankenhaus ein neues Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse ein, muss es sich künftig an Nutzen- und Sicherheitsstudien des GBA beteiligen.

Berlin. Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands SpiFa ist gegen einen verstärkten Einstieg der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung. Der Plan, Krankenhäuser einzusetzen, um die Terminwartezeiten bei Fachärzten abzubauen, sei auf Sand gebaut: „Das Wartezeitenproblem verdankt seine Existenz dem Motto: ‚Wir haben kein Problem, also machen wir uns eines'. Schwierigkeiten in der Terminvergabe existieren nicht in dieser Dimension, wie es öffentlich behauptet wird", kritisierte Dr. med. Andreas Gassen, Vorsitzender des SpiFa, die aktuellen Diskussion.

Über 75 Prozent der Patienten bekämen innerhalb von drei Tagen einen Termin. „Die Fachärzte arbeiten daran, das Patientenmanagement, das auch die Terminvergabe einschließt, weiter zu verbessern. Es wird hier Lösungen aus der Fachärzteschaft heraus geben.", so Lars Lindemann, SpiFa Hauptgeschäftsführer. Der Koalitionsvertrag will Patienten die Möglichkeit geben, sich in Krankenhäusern ambulant behandeln zu lassen, wenn sie länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten müssen.

Hannover. Der Landesbasisfallwert für die niedersächsischen Krankenhäuser steigt in diesem Jahr auf 3.117,36 Euro. Im vorigen Jahr waren es 3016 Euro. Kurz vor Ende des vergangenen Jahres hatte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt das Verhandlungsergebnis genehmigt.





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