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Nachricht

Berlin. Ende Oktober soll die EU-Verordnung 965/2012 in Kraft treten. Sie regelt die nationalen Zulassungsstandards für Hubschrauber-Landeplätze hinsichtlich technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb neu. Sie verschärft die Anforderungen an die Landeplätze in einer Weise, dass etwa die Hälfte der nicht mehr angeflogen werden kann. Das betrifft u.a. Hindernisfreiheit in einer definierten einflugschneide, was in dichtbesiedelten Umgebungen praktisch nicht mehr möglich ist. Das werde zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Luftrettung führen, warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Schwerverletzte könnten dann nur noch dann in die am besten geeignete Klinik geflogen werden, wenn der Landeplatz diesen neuen Anforderungen entspricht. Auch Hubschrauber-Transporte von einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in ein weiterversorgendes Maximalversorgungshaus seien nur noch möglich, wenn in beiden der Landeplatz den EU-Vorschriften genüge. Das sei häufig nicht gegeben.

Berlin/Dortmund. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz will ihr Recht auf Mitsprache im Gemeinsamen Bundesausschuss durchsetzen. Das Bundesgesundheitsministerium lehnte aber einen entsprechenden Antrag ab. Deshalb reichten die Patientenschützer jetzt Klage ein, um die Interessen der Schwerstkranken, Schwerstpflegebedürftigen und Sterbenden wirksam zu vertreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss, auch "kleiner Gesetzgeber" genannt, entscheidet insbesondere darüber, welche Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten und welche nicht. Deshalb sieht das Sozialrecht ausdrücklich die Mitwirkung von Patientenvertretern vor. Schließlich soll nicht über die Köpfe der Betroffenen entschieden werden. "Warum das nicht für uns gelten soll, bleibt schleierhaft. Deshalb klagen wir nun", so Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Bonn/Dresden. Das Land Sachsen, die Deutsche Telekom und das Carus Consilium Sachsen (CCS) haben den Startschuss für ein in der Europäischen Union einmaliges Telemedizinprojekt gegeben. Ziel ist es, Patienten vor allem in ländlichen Regionen mit geringer Arztdichte medizinisch besser zu versorgen.

Im Kern des Projektes steht der Aufbau einer offenen technischen Plattform, die Ärzte, Kliniken, Kassen und Patienten miteinander vernetzt und den schnellen und sicheren Austausch von Informationen sicher stellt. Um die Möglichkeiten der Plattform aufzuzeigen, werden zunächst drei Beispielanwendungen entwickelt. So könnten Ärzte mit Unterstützung des Internets nach Abschluss des Projektes Mitte 2015 beispielsweise Schlaganfall- oder Herzpatienten in den östlichen Landesteilen Sachsen medizinisch betreuen.

Erfurt. Thüringen ist das erste Flächenbundesland, das in einem Internetportal die medizinische Qualität seiner Kliniken im Vergleich veröffentlicht. Damit haben Patienten, Angehörige und einweisende Ärzte die Möglichkeit, sich ausführlich über die Qualität der Thüringer Krankenhäuser zu ausgewählten Behandlungen sowie über die Angebote der Krankenhäuser zu informieren.
Unter www.krankenhausspiegel-thueringen.de stellen zunächst 18 Thüringer Krankenhäuser – vom kleinen Spezialkrankenhaus bis zur Universitätsklinik – ihre Qualität bei 14 besonders häufigen oder komplizierten Behandlungsverfahren dar: zum Beispiel bei Brustkrebsoperationen, beim Einsatz von Herzschrittmachern, bei Gelenkersatz an Hüfte und Knie oder Bypassoperationen. Der Krankenhausspiegel wird fortlaufend mit neuen Behandlungen ausgebaut, weitere Kliniken haben bereits ihre Teilnahme angekündigt.

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ihre „Positionen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit“ im Krankenhaus vorgestellt. "Die medizinischen Leistungen der Krankenhäuser werden heute in einem qualitätssichernden und qualitätsfördernden Rahmen erbracht, der weltweit seinesgleichen sucht", sagte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer, auf der DKG-Veranstaltung "Qualitätstag der Krankenhäuser" in Berlin. 





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