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Zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Berufungsverfahren gegen den Landkreis Calw erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

»Das Oberlandesgericht hat eindeutig entschieden: Krankenhäuser sind eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger. Sie mit den Ordnungsprinzipien des EU-Binnenmarktes zu messen, wäre die eigentliche Verzerrung, weil die Entscheidungs- und Regelungskompetenz auf der Ebene der Ländergesetzgebung liegt und bleiben soll. Das ist der Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes.

Ich fordere den BDPK auf, das Urteil zu akzeptieren, oder die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Denn nur dort kann geklärt werden, wie sich das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsgebot zum Gedanken des EU-Binnenmarktes verhält. Die Auffassung des IVKK ist hier klar: die Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt!«

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für ein Versorgungsstärkungsgesetz vorgelegt (GKV-VSG). Es beinhalte eine Vielzahl grundsätzlich positiver Ansätze für die Weiterentwicklung der Sektor übergreifenden ambulanten Versorgung. Allerdings nutze es die bestehenden Potentiale nicht konsequent, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates, der im November tagt, soll es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es ist das erste Paket einer geplanten Pflegereform. Es enthält umfangreiche Leistungsausweitungen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro sowie die Bildung eines Vorsorgefonds, in den jährlich 1,2 Mrd. Euro fließen. Dafür steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Januar nächsten Jahres um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent des Einkommens (Kinderlose zahlen 2,6 Prozent).

Berlin. Der Versorgungszuschlag für die Krankenhäuser, im Jahr 2013 als Nothilfe für zwei Jahre aufgelegt, wird verlängert. Das hat der Bundestag im Rahmen der Pflegereform mit beschlossen. Er gilt vorerst weiter bis zu einer Neuregelung der Krankenhausfinanzierung, die für 2016 zu erwarten ist.
Seit 2013 hat sich die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser eher verschlechtert als verbessert. Daher wurde die Verlängerung der Nothilfe als positives Signal gewertet. Allerdings sei das grundlegende Finanzierungsproblem damit nicht beseitigt. Mehr als die Hälfte aller Krankenhäuser schreibt rote Zahlen.

Berlin. Das Statistische Bundesamt hat den so genannten Orientierungswert für die Krankenhauspreise veröffentlicht. Danach sind die Kosten der Krankenhäuser im Vergleich zum Vorjahr um 1,44 Prozent gestiegen. Die Vergütungen für die Krankenhäuser werden in 2015 allerdings in Höhe der Grundlohnrate von 2,53 Prozent steigen. 





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