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Nachricht

Wiesbaden. Bei insgesamt 36 291 Todesbescheinigungen war im Jahr 2020 laut vorläufigen Daten der Todesursachenstatistik COVID-19 als Erkrankung vermerkt. In 30 136 Fällen war dies die Todesursache, in den anderen 6 155 Fällen war es eine Begleiterkrankung. Nach diesen ersten vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) starben somit in 83 % dieser Fälle die betroffenen Personen an COVID-19 als sogenanntem Grundleiden, das heißt die Krankheit war die für den Tod verantwortliche Todesursache. In 17 % der Fälle starben die Personen mit COVID-19 als Begleiterkrankung, jedoch an einem anderen Grundleiden. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik hervor, die ab dem Berichtszeitraum Januar 2020 erstmals monatlich veröffentlicht werden und die bis zur vorliegenden Auswertung knapp 92 % aller Sterbefälle umfassen. 

Berlin. Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Das teilen GKV-Spitzenverband, Verband der PKV und DKG in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. 

Schwerin. Die Enquetekommission des Landtags zur Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern hat einen 180 Seiten umfassenden Bericht vorgestellt.  Grundaussage: In der medizinischen Versorgung im Nordosten kann es nicht so bleiben, wie es ist. Kommissionsvorsitzender Jörg Heydorn (SPD), erklärte, die Probleme würden größer und es müssten andere Lösungen gefunden werden, um eine gute und bezahlbare Versorgung zu ermöglichen und den einzelnen Patienten stärker in den Mittelpunkt rücken. 

Hannover. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) bewertet den aktuellen Beschluss des Landtags zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft als wichtiges Signal zur künftigen Sicherstellung der stationären Versorgung. Das Parlament hatte am 6. Juli eine stufenweise Anhebung der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf acht Prozent der Gesamterlöse bis zum Jahr 2030 sowie eine stärker auf strukturverbessernde Maßnahmen ausgerichtete, neue gestufte Versorgungsstruktur beschlossen. 

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat auf die besondere Situation einiger Kliniken in den von der Flutwelle betroffenen Gebieten hingewiesen. In den besonders betroffenen Gebieten benötigten auch Krankenhäuser kurzfristige unbürokratische Hilfe. Dabei habe die Flutwelle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht nur auf die direkt durch das Hochwasser betroffenen Krankenhäuser Auswirkungen. Auch Kliniken, die beispielsweise Patienten im Zuge von Evakuierungen aufnehmen mussten, seien in ihrer Arbeit massiv beeinflusst und hätten deutliche Mehrbelastungen. 





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